TÜV- und AU-Bericht im Cab mitführen!
#11
Moin sagen!

Ich kann leider nichts direkt zur Diskussion beitragen (ich hab' gerade keine Lust, das halbe deutschsprachige Internet nach Halbwahrheiten abzusuchen), möchte aber zwei Dinge loswerden:

Eeeerstens:
Zitat:In etwa der gleiche Grund, weshalb ich keinen GEZler in mein Haus lasse, gegen die neue Internetzensur bin und die Vorratsdatenspeicherung verabscheue.
Riesenapplaus von der vorletzten Reihe...Erste Sahne ...so denken viel zu wenige Menschen!


Zweiiiiitens:
Zitat:Die Rennleitung sucht halt immer neue Wege, wie man uns wenigstens noch ein bisschen Kohle extra abnehmen kann.
Pfui...Bin verärgert! ...der Stammtisch ist woanders...das kommt aus der gleichen Schublade, in der auch "Frisöre sind schwul", "Aber Hitler hat die Autobahnen gebaut", "Araber sind Terroristen" und "Türken stinken" drinliegen...und die Lade sollte man zulassen...zumal die Rennleitung hier nicht nur heimlich mitliest, sondern öffentlich mittippt...wenngleich auch meistens schmunzeld über so manche Meinung...Zwinker ...!

Schönen Gruß aus Hang Over!
DCool n KryptCool n
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
[Bild: IMG_8757a.JPG]
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#12
Hallo,

Auszug von der Rückseite einer HU-Bescheinung der GTÜ:

Bitte bewahren Sie den Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht) bis zur nächsten HU sorgfältig auf, da er zuständigen Personen wie z.B. der
Polizei oder der Zulassungsbehörde auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen und bei der nächsten Hauptuntersuchung bzw. Nachprüfung
zur Kontrolle der Mängelbeseitigung vorzulegen ist. Abweichend hiervon muss der HU-Bericht bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen im Prüfbuch
abgeheftet werden.

Ich war bisher der Meinung, dass nur für die AU-Bescheinigung eine Mitführpflicht gilt.

Gruß

Ralf
Hallo,

329036 Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur ( B - 1 ) 15,00
nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen
oder der Zulassungsbehörde nicht aus.
§ 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Das ist ein Auszug aus dem Bussgeldkatalog.

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#13
(12.07.2009, 17:31)Don Krypton schrieb: Zweiiiiitens:
Zitat:Die Rennleitung sucht halt immer neue Wege, wie man uns wenigstens noch ein bisschen Kohle extra abnehmen kann.
Pfui...Bin verärgert! ...der Stammtisch ist woanders...das kommt aus der gleichen Schublade, in der auch "Frisöre sind schwul", "Aber Hitler hat die Autobahnen gebaut", "Araber sind Terroristen" und "Türken stinken" drinliegen...und die Lade sollte man zulassen...zumal die Rennleitung hier nicht nur heimlich mitliest, sondern öffentlich mittippt...wenngleich auch meistens schmunzeld über so manche Meinung...Zwinker ...!

Schönen Gruß aus Hang Over!
DCool n KryptCool n

Hallo,

jetzt bin ich aber doch schockiert. Das soll die gleiche Schublade sein? Mein Anliegen war es lediglich, die Freunde des Freiluftfahrens made by Audi vor unnötigen finanziellen Belastungen zu warnen. Mir dann gleich Stammtischparolen nachzusagen und meine Kritik an der Rennleitung (wohlgemerkt nicht den Beamten vor Ort, die können seltenst etwas dafür) in eine Ecke mit unberechtigten Vorurteilen, Ausländerhass und Fanatismus zu stellen halte ich für völlig überzogen, unberechtigt und unwahr.

Der Prof
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#14
(12.07.2009, 17:31)Don Krypton schrieb: Zweiiiiitens:
Der Prof schrieb:Die Rennleitung sucht halt immer neue Wege, wie man uns wenigstens noch ein bisschen Kohle extra abnehmen kann.
eine Ecke mit unberechtigten Vorurteilen
Ja doch, das ist eben auch so ein Vorurteil. Ich habe Vorurteile gegenüber zB sächselnden Mitbürgern und GEZ-Schergen, Du gegenüber Polizisten, andere gegenüber Männern mit dicken Bärten und Gebetsketten. So lange man weiß, dass das nur Vorurteile sind, die nicht immer richtig sein müssen, ist das für mich auch gar nicht schlimm. Schlimm wirds erst, wenn jemand ein Vorurteil für absolute Wahrheit hält. Aber das ist ein anderes Thema.

Die Polizei jedenfalls ist weder gesetzgebend, noch rechtsprechend, sonden nur ausführend.

Wie dem auch sei, von mir wollten die sowieso noch nie AU oder HU-Bescheid sehen, Papiere und Führerschein reichten immer. Im Firmenwagen hätte ich die Sachen eh nicht dabei, weil ich sie gar nicht besitze.

Gruß
Ollfried
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
[Bild: ani.gif]
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#15
Es tut mir Leid, dass du Vorurteile gegen Mitarbeiter der GEZ hast. Ich lasse mir jedenfalls nicht unterstellen, dass ich hier mit irgendwelchen Hassern in eine Schublade gesteckt werde. Anscheinend reagieren manche hier etwas panisch auf meinen Seitenhieb auf die Rennleitung, mit dem ich explizit nicht den Beamten vor Ort meinte. Und es ist im Übrigen auch kein Vorurteil, dass immer mehr Gelder von der Polizei beschafft werden sollen. Das die Polzei nur ausführt, was andere beschließen, ist mir schon bekannt, jedoch ändert das nichts daran, dass es die Polizei ist, die neue Wege zum Erschließen der Gelder sucht. Wer das nicht glaubt, kann ja mal gerne "Brandenburg Einnahmen Bußgelder" bei Google eintippen oder einfach hier klicken.


Ich halte es für sehr interessant, dass sich die Einnahmen aus Bußgeldern binnen 5 Jahren verdoppelt haben. Ist ja auch logisch, die Anzahl der Autos und Fahrer hat sich ja bestimmt auch verdoppelt. Am 02.07.09 hat übrigens auch Herr Schönbohm, der Landesinnenminister, erst wieder den Segen einer "flächendeckenden Verkehrsüberwachung" gepriesen. Quelle: Homepage des Ministeriums. Bei den Googleergebnissen auf der ersten Seite mit dabei.

Ich habe keine Vorurteile gegen Polizisten. Ich kenne sogar ziemlich viele, beruflich wie privat, spiele einmal im Monat mit vielen von ihnen Skat und komme mit den allermeisten ziemlich gut aus. Die oben gemachte Anschuldigung ist daher haltlos und ich hoffe stark, dass es nur eine vereinzelte Ansicht ist.

Gruß,

Der Prof
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#16
(12.07.2009, 15:58)Uwes schrieb: Eine geklaute oder gefälschte TÜV Plakette nützt ja wenig, da das Datum der nächsten HU ja auch im Schein (neu Zulassungbescheinigung 2) eingetragen ist.

Stimmt auch nicht zwangsweise...

@Prof
Don oder Olli sind die letzten die hier jemanden in eine Schublade stecken würden (jedenfalls nicht Dich), soviel kann ich dir versprechen! Ist warscheinlich nur verkehrt rübergekommen.
@ Don
Echt??? Du hast jetzt aber ein Stück meines Weltbildes zerstört!Ich lach mich wech
@Ralf
GTÜ Rückseiten haben wenig gesetzlichen Charakter...

Interessant ist doch aber noch die Anfangsfrage zu ergründen.
Wer sind beauftragte Personen???
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
[Bild: Signatur_Owe.jpg] [Bild: 193661_6.png]
Alpine CDA, 40er Supersport mit Nuten, Quattro Paket, Tempomat, AC, Vogelaugenahorngrau, K&K Endrohre, 18" Mille Miglia

VCDS 17.xx (VAG-Com) Service Raum Berlin/Brandenburg
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#17
Hallo,

Auszug aus dem Bussgeldkatalog (01.09.2009)

329036 Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur ( B - 1 ) 15,00 €
nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen
oder der Zulassungsbehörde nicht aus.
§ 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat



Gruß

Ralf

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#18
Tach,
'Zuständige Personenn', das ist der Knackpunkt. Wer ist denn für was zuständig? Das kommt in der STVZO auch nicht klar rüber - jedenfalls für mich.
@Prof: Ich steck Dich in keine Schublade und ich stelle Dich schon gar nicht auf eine Stufe mit irgendwelchen Fremdenhassern oder was weiß ich was. Aber DU musst zugeben, dass Deine Aussage oben Stammtischniveau hatte, oder? Und das hat Don ein wenig thematisiert. Zwinker
Fakt ist: Selbst wenn die Polizei Geld dafür kassieren würde, dann hätte sie das Gesetz immer noch nicht gemacht. Das ist also weit unter Strukturen wie zB bei Abgeordneten, die ihre Diäten selbst beschließen.
Wenn eine Gemeinde Geld verdienen will, dann kann sie das mit rechtstaatlichen Mitteln tun, dazu gehört auch der Einsatz der Polizei, die Gesetze und Verordnungen durchsetzt. Wenn Du also gegen Polizisten schimpfst, dann triffst Du die falschen.
Alles nicht böse gemeint und ich habe auch keine schlechte Meinung von Dir (von GEZlern schon Zwinker ).
Gruß
Ollfried
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
[Bild: ani.gif]
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#19
Moinsen Gemeinde!

Mal ganz kurz und knackig ein paar Anmerkungen:

1) Jo, die Rennleitung ließt mit und schreibt nicht immer, da ich manchmal einfach nichts mehr dazuschreiben brauche, denn doppelt gemoppelt spar ich mir und kompetente Anworten sind meistens vorhanden.
2) Pauschalaussagen, egal zu welchem Thema, halte ich persönlich für unterste Schublade und mangelndes Hirn. Es gibt immer solche und solche und wer einmal schlechte Erfahrung gemacht hat, z.B. mit der Rennleitung, sollte nicht alle oder alles in einen Topf werfen, was wie Rennleitung aussieht.
3) Die Polizei findet nicht neue Wege der Abzocke, sondern nur neue Methoden der Überwachung, um z.B. so unwichtigen Gesetzen, wie das Mitführen des AU-Berichtes, als Kontrollorgan nachzukommen. By the Way....die Polizei erfindet keine Gesetze, das machen andere "wichtige" Herren im Land.
4) Polizei ist Ländersache und somit ist das Beispiel Brandenburg nicht pauschal für alle, genau wie die Scheißhausparole "Je mehr Anzeigen man schreibt, desto schneller gibt es Sterne auf der Schulter"........wenn es wirklich danach gehen würde, müßte ich jedes Jahr einen bekommen und hätte bestimmt schon einen Goldenen zusammen ;-) ist aber nicht so, glaubt mir, ich spreche aus Erfahrung.
5) Ich muss mich immer wieder wundern, wer hier wie zu einem Thema Stellung nimmt. Es ist jemand mit bla bla dabei, jemand mit gefährlichem Halbwissen, jemand mit Unwissenheit sowie jemand, bei dem man den Eindruck hat, er braucht Posting-Punkte. Wenn man nicht genau bescheid weiß, sollte man einfach mal den Mund halten oder besser die Tippfinger still halten und mitlesen.
Es führt dann auch nicht immer zu unendlich langen Threads und Verwirrungen. Es wäre dann auch mal schön kurz und Wochen oder Monate später könnte ein Suchender sich mal kurz eine Information holen, ohne vorher etliche Seiten mit "hin und her bla bla" durchlesen zu müssen.

6) TADA.........AU und HU Bescheinigungen sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen / auszuhändigen. Das ist gängige Rechtsprechung und kann von jedem in der StVO und diversen juristischen Büchern nachgelesen werden. Weiterhin ist klar geregelt, dass die Rennleitung zu dem Personenkreis "zuständigen Personen" gehört. Die Rennleitung ist nunmal eines von mehreren Kontrollorganen für u.a. die StVO !

So, ich hoffe keinem zuuuuuuuuu nahe auf die Füße getreten zu sein und würde mir für die Zukunft wieder kurze und informative Inhalte wünschen.
In diesem Sinne bedanke ich mich schonmal bei Euch allen als Mod der rechtlichen Seite.
Viele Grüße,
schwuppi von der Rennleitung ;-)
...........nu is alles weg.....Cabrio verkauft, Mopedbilder verschwunden.......nenenene Da bin ich aber traurig!  .........huch, da is ja doch wieder ein Cabrio Big Grin
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#20
Hallo,

okay, ich gebe zu, meine Aussage klingt plakativ. Sie war keineswegs so gemeint und ich wollte damit auch niemanden ärgern, aber meine Formulierung war schon so, dass man sie verstehen konnte, wie sie hier wohl mitunter verstanden wurde. Werde auf meine Wortwahl mehr achten und entschuldige mich für die entstandene OT-Diskussion. Peace! Big Grin

Das Wichtigste hat Schwupp in seinem Punkt 6 formuliert.

Gruß,

Der Prof
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