Wer sagt dem TÜV was er darf und was nicht ?
#1
Hallo Leute,

weis einer von Euch vieleicht was die Arbeitsgrunlage des TÜV ist bzw. wer sagt dem TÜV was er darf und was nicht. Hintergrund der Frage ist das ich für die Zulassung meines Cab mit einem kleinen Kennzeichen vom TÜV ein Gutachten eines Amtlich anerkanten Sachverständigen (AaS) für die Zulassungsstelle brauche in dem die größe des zu vergebenen Kennzeichens und die unvehältnismäßigen Umbaukosten zum Wert des Fahrzeugs stehen. Doch egal zu welchem TÜV ich fahre, immer die gleiche Antwort "Das dürfen Wir nicht mehr". Aber warum die das nicht mehr dürfen, oder wer das untersagt, bekommt man nicht gesagt. Manche werden beim Nachfragen ziemlich ungehalten und wimmeln einen dann ab. Also, weis einer von Euch wer dem TÜV sagt, das er das nicht mehr darf? Sind das etwa die Zulassungsstellen, oder woher kommt das.

Gruß
Dirk
Gruß aus Neuss
Dirk (OpenAir)
Zitieren }
Bedankt durch:
#2
Hallo Dirk,

falls Du hier auf das US-Heck anspielst - mein Bekannter bei der DEKRA, der mir das auch eintragen sollte, hat das abgelehnt, weil das laut seiner Aussage nur noch bei Fahrzeugen machbar ist, die ursprünglich auch für den amerikanischen Markt gedacht waren. Also einfach US-Leuchten an Fahrzeug mit deutscher EZ schrauben ist nicht. Schade eigentlich... Auf welcher rechtlichen Grundlage das ganze beruht kann ich Dir leider auch nicht sagen.

Gruß Rainer
[Bild: ld7bqtrs.jpg]

Mingblau Perleffekt, Interieur by http://www.km-lederdesign.de/ , Recaro`s, Tempomat und originale Zusatzinstrumente nachgerüstet, US-Blinkleuchten, 2-teilige 8x17 RH-Felgen mit 225/45er Conti Sport Contact 3 (Bolero`s zum Aufarbeiten auf Lager Smile ), Bilstein B6, 20er Eibach-Federn, 20mm Höherlegungs-Kit (Weitec)

Alltag: ´95er A6 2.6, 2012er Sharan 2.0 TDI 
Zitieren }
Bedankt durch:
#3
Hallöle Leute,
das ist ein Thema welches mich auch schon lange bewegt. Leider kann ich momentan nichts produktives beitragen, doch werde ich versuchen dieses Thema mit aufzuklären.Lupe

MfG
Gunny
Zitieren }
Bedankt durch:
#4
bei uns im Landkreis iat es kein Problem, da es ein normales zwei zeiliges Kennzeichen ist

http://img524.imageshack.us/img524/3613/...20x200.jpg
Zitieren }
Bedankt durch:
#5
(12.08.2009, 19:37)OpenAir schrieb: Zulassung meines Cab mit einem kleinen Kennzeichen ...
wer lesen kann...
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
[Bild: Signatur_Owe.jpg] [Bild: 193661_6.png]
Alpine CDA, 40er Supersport mit Nuten, Quattro Paket, Tempomat, AC, Vogelaugenahorngrau, K&K Endrohre, 18" Mille Miglia

VCDS 17.xx (VAG-Com) Service Raum Berlin/Brandenburg
Zitieren }
Bedankt durch:
#6
Das große Kuchenblech bekommst Du auch bei uns ohne Probleme, ist ja schließlich ein normales Zweizeiliges Kennzeichen. Bei uns bekommst Du auch Motoradkennzeichen ohne Probleme. Dagegen ist dein Kennzeichen ja noch größer. Das bekommen bei uns die LKWs. Bei uns bekommen Fahrzeuge auch noch kleine Kennzeichen und kurze Nummern, aber NUR wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, sprich ein Gutachten vom TÜV vorliegt und zwar nur vom TÜV (keine DEKRA, Küss usw.), und das auch noch nur von einem AaS TÜV-Prüfer! Und das ist ja das Problem, alle sagen sie dürften es nicht mehr, aber keiner sagt warum!!! Ich habe mir auch schon im Internet einen Wolf abgesucht nach einer Arbeitsgrundlage oder Gesetzen nach denen sich der TÜV richten muß bzw. wer dem TÜV diese Anweisungen geben darf, aber alles Fehlanzeige. Sogar beim Regierungspräsidium konnte (oder wollte???) mir keiner eine Antwort geben, Und die überwachen ja schließlich die Zulassungen von TÜV-Prüfern. Die konnten mir noch nicht einmal sagen wer in NRW für die Straßenverkehrsämter zuständig bzw. weisungsbefugt ist.
Gruß aus Neuss
Dirk (OpenAir)
Zitieren }
Bedankt durch:
#7
Also Das ich nenne es mal mittelgroße bekommt man immer ohne probleme!

Das kleine (das Krad Kennzeichen) bekommst du nur wenn dein Fahrzeug Original Bauart bedingt nur dieses unterbringen kann!

Eine Möglichkeit dieses zu bekommen ist das Gutachten des AaS Tüv-Prüfers... da er sagt joa passt kein anderes stelle ich dir aus oder wenn du die US Rückleuchten hast die ja bekanntlich auch kein E-Prüfzeichen haben stellt dir jeder AaS Tüv-Prüfers das aus sobald du ein Lichttechnisches Gutachten des Lichtechnischen Institut der Uni in Karlsruhe.

Dieses Lichttechnische Gutachten kostet zwischen 700 und 2500€ und muss nicht positiv enden die kosten sind dann dennoch da!

Wenn dieses Gutachten vorhanden ist (welches übrigens FIN gebunden wird) sind die US Rückleuchten sogar LEGAL!


Diese Informationen stammen bei mir aus 1.Hand habe selber das Gutachten für meinen Scirocco 2 GT mal machen lassen!
Und habe mich anschließend informiert weil ich beim Cab auf US Heck umbauen wollte! Nach einem Anruf beim LTI habe ich es aber aufgegeben da er mir keine Auskunft darüber geben wollte ob schon mal Rückleuchten mit der Teilenummer XYZ die Prüfung schon mal bestanden haben.
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben

Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum
Zitieren }
Bedankt durch:
#8
@Thorben,

die Rückleuchten wurden früher auch ohne Lichttechnisches Gutachten vom TÜV abgenommen. Da es ja orginale Auditeile sind die DOT gepfüft sind, brauchte nur eine "in etwa Wirkung" nachgewiesen werden. Aber das machen die nicht mehr, weil sie es ja angeblich nicht mehr dürfen. Mal ganz davon abgesehen das auch mit einem Lichttechnischen Gutachten die Eintragung nicht mehr möglich ist, da in der FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr) ganz klar (Sinngemäß!) in der Anlage 4 unter Punkt 4. Ergänzungsbestimmungen steht das durch "nachträgliche Änderungen" kein kleines Kennzeichen erzwungen werden kann. Bei uns hat früher (bis vor ca. 1/2 Jahren) auch eine Eintragung nach in etwa nachgewiesener Wirkung und der damit verbundene Eintrag "Platz für hinteres Nationales Kennzeichen 255x130" ausgereicht. Dann kam aber hinzu das ein Gutachten über das Kostenverhältnis Umbau auf EU zum Restwert des Fahrzeuges (nicht mehr als 10%) gefordert wird. Der TÜV darf diese Abnahmen angeblich in NRW nicht mehr machen. Und in anderen Bundesländern wird es ja dann wohl nicht anders sein, oder? Den Hammer finde ich Baden-Wüttenberg, obwohl in der FZV Ausnahmen möglich sind, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, setzt sich das Innenministerium darüber hinweg und erläst folgenden Erlass:

Erlass Innenministerium Baden–Württemberg, Aktenzeichen 7-3861.1-02/355 vom 26.07.2007, Nachtrag vom 05.09.2007:

Zitat
Verkleinerte Kennzeichen für mehrspurige Fahrzeuge sind nicht mehr zulässig, Ausnahmen werden nicht mehr befürwortet. Bei einspurigen Fahrzeugen wird in der Regel gleich verfahren.

I. Kennzeichenschilder mit vier bis sechsstelligen Erkennungsnummern

Es gibt mehrere Möglichkeiten, auch an Fahrzeugen mit vertiefter Anbringungsstelle für hintere Kennzeichen (z.B. bei US-Importfahrzeugen) Kennzeichenschilder mit längeren Erkennungsnummern in Normalschrift anzubringen.

1. Anbringung an der vertieften Anbringungsstelle

1.1 Das Kennzeichenschild kann mit einem marktüblichen Kennzeichenträger mit einfachen Distanzkörpern an solchen Fahrzeugen befestigt werden. Die Anbringung der Kennzeichenbeleuchtung ist entsprechend zu gestalten.

1.2 Auch ein selbstleuchtendes Kennzeichen kann mit Hilfe einfacher Distanzkörper problemlos an solchen Fahrzeugen angebracht werden.


2. Anbringung außerhalb der Anbringungsstelle

Würden durch den Anbau des Kennzeichenträgers an der vom Hersteller vorgesehenen Anbringungsstelle andere Fahrzeugeinrichtungen beeinträchtigt (z.B. Rückfahrscheinwerfer), ist eine andere Anbringungsstelle zu wählen.

Die Kosten für Kennzeichenträger und deren Anbringung sind im Verhältnis zu den Fahrzeugpreisen zumutbar.

II. Kennzeichen mit zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummern

Erst wenn keine Anbringung eines Kennzeichenträgers auch außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Anbringungsstelle möglich ist, ist die Zuteilung einer zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummer zu prüfen.

Bei der Erteilung von Oldtimer-Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 Satz FZV könnte es in Einzelfällen problematisch sein, die Hinweise unter II. des Bezugsschreibens zu realisieren:

Dieses wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die für das - vor allem hintere- Kennzeichenschild vorhandene Breite der Anbaufläche weniger als 328 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus einem Buchstaben, 376,5 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus zwei Buchstaben und 425 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus drei Buchstaben misst. Denn dann könnte ein Oldtimer-Kennzeichen auch unter Verwendung der Engschrift schon ab einer nur zweistelligen Erkennungsnummer nicht mehr angebracht werden.

Außerdem kommt es darauf an, ob die Anbringung eines Kennzeichenträgers dem Gesichtspunkt einer weitest gehenden Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs nach § 2 Nr. 22 FZV widersprechen würde.

Wenn nach den vorstehend genannten Kriterien die Anbringung anderer Kennzeichenschilder geprüft wurde und unter dem Gesichtspunkt des Originalzustandes des jeweiligen Fahrzeugs in einem entsprechenden Gutachten als nicht vertretbar bezeichnet wird, bestehen keine Bedenken, entgegen den Erläuterungen zu III.,

aufgrund einer Ausnahmegenehmigung ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 FZV zuzulassen.

III. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen

Im Hinblick auf die bestehenden Umrüstmöglichkeiten sind verkleinerte Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c FZV für mehrspurige Fahrzeuge nicht mehr zuzuteilen.

Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c für mehrspurige Fahrzeuge sind nicht mehr zu genehmigen, ausgenommen Punkt II, letzter Absatz.

Für einspurige Fahrzeuge sollen entsprechende Kennzeichen in der Regel nicht genehmigt werden.

Entgegenstehende Erlasse und Ergebnisse von Verkehrsreferentenbesprechungen werden aufgehoben.

Ist das der Hammer??? Und ich bin mir sicher das es sowas (vieleicht in einer anderen Form) auch für die TÜV-Stellen und Zulassungsstellen in NRW gibt. Wobei ich dazu sagen muß, das die bei uns auf der Zulassungsstelle ja noch harmlos dagegen sind. Bei uns bekommen die neuen Ami Modelle zwar auch meist keine kleinen Kennzeichen mehr, aber es wird nicht immer alles an Gutachten gefordert, was Vorschift ist. Aber letztendlich stellt sich immer noch die Frage, wer gibt dem TÜV vor was er nicht mehr darf, und was noch geht?

Gruß
Dirk
Gruß aus Neuss
Dirk (OpenAir)
Zitieren }
Bedankt durch:
#9
Hallo,

ich habe im Mai 2009 auf LKR-Nummernschild umgerüstet, ohne Tüv und ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere.



Gruß

Ralf

Zitieren }
Bedankt durch:
#10
Ich wäre dafür, dass derjenige, der ein kleines Kennzeichen will, dieses für eine Sondergebühr von 50-100 Euro bekommt.
Derjenige (ich z.B.) der es will, würde diese Gebühr zahlen, ohne nach dem Sinn zu fragen. Und Vater Staat hätte auch noch ne schöne neue Einnahmequelle.

Wollen wir nicht mal ne Brief an das Verkehrsministerium schreiben was die davon halten?
Gruß Jürgen

[Bild: 7h4kmmhx.jpg]

Im Alltag / für die Familie: Opel Insignia SportsTourer 4x4 Biturbo CDTi OPC-Line mit voller Hütte (bis auf eHeckklappe und Panoramadach)
Zitieren }
Bedankt durch:




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste