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nein gab es nicht fürs cabrio!
Ja der Vogel wie ihr so schön sagt heisst elpacino !
und ja das heckleuchten band passt auch beim 100 ... nur sitzen die ca 2cm weit eingelassen also sind viel zu tief drinne
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
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@Pit: die US-/Japan-Rückleuchten sehen zwar schick aus und passen auch, allerdings haben diese keine E-Prüfzeichen. Das wird i.d.R. keinem auffallen, aber wenn jemand mal genauer hinschaut, könnte das auch Probleme geben...
Gruß Rainer
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(07.01.2010, 09:14)Deguello81 schrieb: @Pit: die US-/Japan-Rückleuchten sehen zwar schick aus und passen auch, allerdings haben diese keine E-Prüfzeichen. Das wird i.d.R. keinem auffallen, aber wenn jemand mal genauer hinschaut, könnte das auch Probleme geben...
Gruß Rainer
Das Wäre aber mit einem Gutachten des Licht technischem instituts in Kahlsruhe für ca 2500€ zu umgehen einziges manko bei der sache ist das so ein Gutachten FIN (Fahrzeugidentifizierungs Nummer) gebunden ist und das die abnahme eine 50% chance hat selbst wenn die Rückleuchten durchfallen sind die 2500€ weg... hab mich da schon näher mit befasst.
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
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Hi Zusammen
grundsätzlich gebe ich euch Recht ,aber:
Nebelschlussleuchten und Rückfahrleuchten gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein.
darunter fällt §53d für Nebelschl.
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1.000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
und §52 a für Rückfahrlicht
(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.
(2) . Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen.
(3) Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Diese Rückfahrscheinwerfer dürfen seitlich nicht mehr als 50 mm über den Fahrzeugumriß hinausragen.
(4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.
(5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, daß sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.
Fakt ist das Rückfahrlicht und Nebelschlusslicht bei uns eine getrennte Einheit vom Rückfahrlicht und Blinklicht ist.
Das Sie zwar keine E Nummer besitzen aber die Vorschriften der STVZO erfüllen ,darf der Prüfer Sie eintragen, Rückfahrlicht und Nebelschlusslicht werden durch die JAPAN Einhiet nicht in der Bauart verändert.
Und wir haben hier unten einige mit Japan Leuchten die es in Sachsen spowie in Bayern ohne Probleme genau aus dem Grund die Eintragung bekamen.
Im übrigen ist mein US Kennzeichen auch auf ähnliche Weise durch STZVO Vorgaben eingetragen worden.
LG Pit
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Lass doch das alte dran - sieht doch klasse auch - zumindest besser als alles andere was ich bislang gesehen habe !!!!
Is zwar Geschmacksache aber egal ob US- oder J- Rückleuchten - ich find unsere orginalen am Schönsten !!!!!
Evtl. kannst noch die seitlichen Blinker gg. rote austauschen - hab ich mal in der Bucht gesehen !!!!
Meine Meinung zur A6-Umbau: Resekt vor so viel Arbeit und Elan - aber wozu wenns dann doch nciht zu 100 Prozent passt.
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(07.01.2010, 11:38)Gaudibursch schrieb: Evtl. kannst noch die seitlichen Blinker gg. rote austauschen - hab ich mal in der Bucht gesehen !!!!
Meine Meinung zur A6-Umbau: Resekt vor so viel Arbeit und Elan - aber wozu wenns dann doch nciht zu 100 Prozent passt.
1. Die roten sind die us blinkerecken wieder ohne E zeichen
2. warum soviel arbeit wenn es denn dochnicht passt ?
Espasst ja nur sind es eben 2-3mm die es übersteht und das würde ich mit einem beherzten schnitt ins metall ganz schnell so machen das es passt nur war mir von anfang an klar das ich das heck nicht lange fahren werde! zudem siehst du den überstand nicht wenn du es nicht weisst
Es muss eben was spezielles her was nicht jeder hat... Momentan das A6 Heck und naja bald das *piiiieeeeeep diese stelle mussste leider zensiert werden* wir wollen ja nicht zuviel verraten
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@ Porsche Doc
Normal müßten doch die C4 Rückleuchtenecken ins Cab passen...oder?
Tröööt..................das ist original und kein Umbau(ich hoffe das Du das wusstest)
Man kann ne Menge mit dem Heck machen.Hier mal meine Variante
Motorumbau auf 20V Sauger,ne Menge Chrom,vorn Porschebremse 322x32mm mit TÜV ,hinten Girling 43 mit belüfteten Scheiben 269x22,Rieger RS2, Rial Daytona Race 8,5x18 vorn und 9,5x18 hinten,Chrysler Crossfire Aussenspiegel,BI-Xenon,Golf R32 Sitze,Doppel-DIN Navi mit DVD,DVB-T incl. Rückfahrkamera
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yoshi is das die US Heckleuchte die in der mitte mit der originalen verbunden ist und in Rot Lasiert ist ?
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Ja genau.Aussen hatte ich auch mal lasierte Ecken,hab aber dann im Zuge der LED-Umrüstung der Blinker noch die US-Ecken geholt.Ach und bisher noch keine Probs beim TÜV.
Gruss Yoshi
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@Yoshi
ich glaube du hattest sogar mal Golf 1 Blinker als Rückfahrlicht rechts und links vom Kennzeichen dran gelle?
Gruss Pit
Die Lasierung ist professionell gemacht, und da meckert kein Tüvler.
Wie Joshi sidn auch meine ohne die Streben vom normalen Heck am Kennzeichen.
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