16.01.2010, 12:52
(15.01.2010, 13:57)Shamus schrieb:(15.01.2010, 09:08)Ralph schrieb: Ja, aber selbst wenn ich das könnte, spätetsens beim 5-Loch-Umbau werde ich beim Prüfer unten durch sein!
Hi,
nach den jetzigen Bestimmungen keine Chance.
Aber wenn dein Cab 30 Jahre alt wird, wer weiß was dann ist....
Das stimmt doch so gar nicht.
Na klar kriegste die auch H-tauglich. Nach derzeitigem Stand der Dinge muss das Auto in gepflegtem, erhaltenswertem Zustand sein. Das ist erstmal Grundvoraussetzung. Dann darf es alles was zeitgenössisch ist haben. Also nicht nur Zubehör. Auch zeitgenössisches Tuning ist zulässig. Natürlich muss es für den Verkehr zugelassen (gewesen) sein. So sind auch Extremumbauten denkbar. Wenn es denn vor dreißig Jahren auch möglich gewesen wäre. Besser schon vor dreißig Jahren belegbar umgebaut wurde. Und das hat nichts mit wohlwollen zu tun. Wenn überhaupt ist es Ermessenessasche. Das A und O ist immer das eigene Auftreten dem Sachverständigen gegenüber!
Zu den Kennzeichen: 07`er sind Wechselkennzeichen, weshalb es logisch ist, dass man mindestens zwei Fahrzeuge darauf anmelden muss. Das können auch ein Mofa und ein Trecker sein. Die Schilder sind aber nicht für den Alltagsbetrieb zugelassen. Deshalb muss Fahrtenbuch geführt werden. Man darf sie für Veranstaltungen, Überführungs- und Probefahrten (pfiffige haben immer ´nen Schraubenzieher griffbereit...) eben zweckgebunden verwenden. Sie sind für Sammler gedacht, die logischer Weise nicht zwei Fahrzeuge gleichzeitg bewegen können.
H-Kennzeichen werden ganz normal Fahrzeug gebunden für ein Fz. vergeben. Sie dürfen im Alltagsbetrieb ganz normal genutzt werden.
Genauer möchte ich im Moment gar nicht darauf eingehen. Das sprengt hier den Rahmen und ist für´s Cab noch uninteressant. Sind ja noch mindestens elf Jahre Wartezeit...
Und übrigens: Ich weiß wovon ich hier schreibe. Ich habe ein Fz. Bj. 72 mit H-Kennzeichen. Und ich kenne viele 70´er Jahre Tunnigumbauten mit legaler H-Zulassung.
Gruß aus Berlin, Marcus