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UPDATE!:
Die Werkstattsversicherung würde das aufgrund der Obhutspflicht übernehmen. Wie gesagt bei 1000€ selbstbeteiligung.
Jetzt ist nur folgendes Problem. Mein Audi Cabriolet würde ja dann vom Gutachter geschätzt was reperatur etc kostet und was dann restwert / Zeitwert etc. sind.
Ich habe nicht alles zu 100% kapiert aber so wie ich es verstanden habe, würde er das Auto auf einen ca. Wert von 3000€ schätzen aufgrund von 160.000km und dem alter (96) etc.
Dann würden die Rep. Kosten ermittelt, die wahrscheinlich sich über 3000€ belaufen, da mein Sattler aus der Stadt schon 2500€ verlangt hätte. Somit wäre das ganze mit Arbeitsstunden und den noch zerstörten Plastik teilen unterm Lenkrad auf einen Wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen.
Da sich das dann nicht lohnt würde der (Restwert?) ermittelt ohnne Dach. Das wären dann vll 1500€. und somit würde die versicherung dann nur die differenz zahlen? stimmt das? Dies wären dann ja 1500€ wovon 1000€ selbstbeteiligung wären. damit würde das ganze ja sinnlos sein, da für ihn die versicherung steigt etc.
Kann mir da jemand helfen ob das so ungefähr abläuft wie hier beschrieben? dann würde sich das ja wirklich nicht rechnen.
Hat mir jemand nen anderen Lösungsvorschlag? ARGH! Hilfe!
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18.11.2010, 00:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2010, 00:19 von Helmut.)
Guten Abend,
also ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass definitiv ein Reparaturauftrag unterschrieben ist und es sich nicht um ein Schrottauto handelt. Das vom Stern zitierte Urteil ist meines Erachtens eine grenzwertige Entscheidung des Amtsgerichts Trier (ohne Bindungswirkung für irgend ein anderes Gericht) die einen Ausnahmefall betrifft: Uraltes Auto mit 300 tkm und Motorschaden und kein Kundenauftrag zur Reparatur (theoretisch also Totalschaden) und in diesem speziellen Fall hat mal ein Gericht entschieden, dass es hier speziell keine Haftung gibt. Hier kann man nicht herleiten, dass dies für andere Fälle auch gibt. Insofern hilft hier wenn man es nicht selber kann eine Rechtsschutzversicherung.
Leider werden in der Presse auch in anderen Fällen (nicht nur hier) irgendwelche Erstinstanziellen Entscheidungen als allgemein gültige Rechtslage dargestellt. Passiert oft im Mietrecht und viele Vermieter/Mieter haben dann Pech. Die Diskussion führt hier aber glaube ich zu weit.
Mir ist bislang jedenfalls kein Fall bekannt geworden, wo ein von der Werkstatt gestellter Antrag auf Versicherungsschutz w. dieser Begründung abgelehnt wurde. Anders rum kenne ich aber diverse Fälle wo auch 2010 problemlos von der Versicherung abgewickelt wurden. Ein Diebstahl 2009 ist mir noch geläufig und auch da wurde problemlos ausgeglichen. Hierbei ging es um einen 2-jährigen A4, also auch insoweit wieder nicht voll vergleichbar
Im vorliegenden Fall scheint aber wohl sowieso eine gütliche Einigung angestrebt zu sein.
Viele Grüße
Helmut
Hi,
meine Antwort hat sich wohl mit Deiner Frage überschnitten.
Zu Deinem aktuellen Thema z.B.:
Liegen die geschätzten Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert, so erfolgt ohne Nachweis die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Eine Erstattung der Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes kann nur bei vollständig und fachgerecht durchgeführter Reparatur und weiterer Nutzung des Fahrzeuges für weitere 6 Monate erfolgen.
(BGH Urteil VI ZR 56/07 vom 27.November 2007)
Vielleicht hilft Dir das erstmal weiter.
Die Details solltest Du mit dem Gutachter und Deiner Werkstatt besprechen.
Im übrigen trifft der Selbstbehalt nicht Dich sondern Deine Werkstatt.
Ein Freund hat sein 92 Cabrio mit 250 tkm nach einem unverschuldeten Heckschaden jedenfalls letztes Jahr problemlos für insgesamt 4,5 TEUR repariert bekommen.
Einen schönen Abend
Helmut
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Hallo Denis,
Das habe ich ja (leider) sowieso nicht selbst in der Hand...
Allerdings kann das ganze auch nach hinten losgehen, je nachdem wie hoch er den Wert meines Autos noch einschätzt. Da deines mit 5000€ recht hoch geschätzt wurde hast du natürlich super was rausbekommen... Wenn er meins nun aber schätzungsweisereise auf 4000€ schätzt und es totalschaden wäre, schätze ich dass manche hier trotzdem noch um 2500€ bieten da es ja "nur" ein riss im Dach ist, was vielen vielleicht nicht ganz so wichtig wäre. damit wäre das ganze dann echt blöd.
lg
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Moin,
ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Teilkaskoregulierungen anders ist, aber ich hatte schon unverschuldete Unfälle (Haftpflicht) und niemals wurden meine Autos als "Totalschaden deklariert", da das Reparaturgutachten den Fahrzeugwiederbeschaffungswert nicht überschritten hatte (im äußersten Fall 700€ drunter). Nach meiner Auffassung wird die "Totalschadenregelung" doch erst dann angewandt, wenn die Reparaturkosten über 130% des ermittelten Fahrzeugwiederbeschaffungswerts liegen?
Also keine Bange, mehr Wert als eine Dachreparatur wird dein Cabrio ja wohl noch wert sein. Im Zweifel kannst du ja mal Bilder posten.
@ denis:
Seltsam wie das bei dir gelaufen ist - die Versicherung hätte dir den vollen Reparaturbetrag auszahlen müssen, sofern er nicht über 6500€ gelegen hätte (130%)!
Gruß,
Martin
P.S. Wenn (Falls) der Gutachter kommt, Wagen vorher gründlich reinigen und alles aufzählen, was in den letzten Jahren dran gemacht wurde (am besten Rechnungen suchen) - hat alles großen Einfluss auf den "Wiederbeschaffungswert"!
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Hi!
Ich hatte auch gerade den Fall, dass mein Dach aufgeschlitzt worden ist.....
Reperatur bei Audi: 5700.- und n paar Zerquetschte inkl. Innenhimmel und Montage!
Es ist letztlich auf einen Totalschaden hinausgelaufen, Anrechnen des Fahrzeugrestwertes, sodass ich dann immerhin 3900.- bekommen habe. Und dafür bekommt man ja wohl locker ein neues VErdeck beim Sattler Deines Vertrauens...;-)
Bezgl. Versicherung würde ich zumindest mal n Anwalt zu Rate ziehen......oder anwaltliche Hilfe in der Verbraucherzentrale!
Viel Glück
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Hallo.
Jetzt habe ich ein Problem.
Die Versicherung hat Ihren Gutachter geschickt. Der hat das Fahrzeug begutachtet und sehr sehr schlecht eingeschätzt.
Was meint ihr kann das korrekt sein?
Er hat das Auot auf 2500€ geschätzt. Nun ist es natürlich ein totalschaden und ich habe riesen Probleme.
Er hat eben die kleineren Vorschäden mit aufgenommen. ich habe eine 2cm kleine Delle an der Fahrertür. Hinten am Antennenansatz hat das Auto einen Ring aus Blasen. Was der Gutachter meinte es wäre Rost, ist allerding nicht offen und lässt sich auch nicht wegblättern. An der Beifahrerseite hängt unten die Plastik abdeckung unten ein stück weg.
und der größte Schaden ist: Das Auto hatte vorher irgendwann mal einen leichten Frontschaden... Hierbei wurde der Grill vorne eingedrückt. Daraufhin kam eine neue Stoßstange an das Auto, hier ist also nur noch eine leichte biegung des Kühlers zu sehen...
Kann das alles das Auto auf 2500€ drücken?
Ich bin kurz vorm Nervenzusammenbruch ...
was nun? was wäre wenn mein bekannter Gutachter das Ding höher einschätzt? Muss die Versicherung das akzeptieren? Gibt es dann ein rechtsstreit?
Oh weia...