Bußgeldbescheid - Laserpistole
#1
einen (wunderschönen) Tag euch....


vor 3 Stunden hab ich mich mit 96km/h außerorts in einer 50er Zone lasern lassen.

laut Polizei: 400 €, 3 Pkte, 1 Monat Fahrverbot

laut Internet (Bußgeldkatalog 2012): 240 €, 3 Pkte, 1 Monat.


Nun warte ich auf die Post, damit ich dann eine Erklärung abgeben darf.
Wenn ich eine Erklärung einreiche, was passiert dann?


Warum ich zu schnell war:
Ein Kamerad von mir hat sich beim Sport verletzt und hatte starke Schmerzen, woraufhin ich ihn zügig ins Krankenhaus fuhr. Dabei hat ich dann so ne tröte die in der besagten Zone knapp unter 50 fuhr.
Die Straße ging gerade einen Hang hinab und war bis zum 300 Meter entfernten Ortseingang komplett einsehbar (auch über die kleine Rechtskurve).
Also 3. Gang, links raus und an der Tröte vorbei. Anschließend abgebremst und mit 55 km/h in den Ort rein.
Im Ort wurde ich dann von den Polizisten angehalten...


Meint ihr, ich kann da auf mildernde Umstände hoffen?



teure Grüße,

paule
>>>Galerie Nordhessentour<<<



Cabrio verkauft ende Oktober '17 mit 320.000 KM
Ab jetzt nur noch Coupe Quattro
Zitieren }
Bedankt durch:
#2
Moin!

Also 240 und 3 Pkt + 1 Monat kommt hin!

Könntest vor Gericht darauf hoffen, dass dein Argument anklang findet. Dazu müsstest du wenn dein Bußgeldbescheid kommt das schriftlich erklären und darum bitten das Verfahren einzustellen. Deinen Kumpel + Attest vor Gericht mitbringen oder im Vorfeld einen Rechtsanwalt einschalten,der das veranlasst.

Wenn du Voreintragungen hast mit Geschwindigkeit würde ich davon Abstand nehmen, das ist dann wohl fast aussichtslos.

Viel Erfolg

P.S.: Gut wäre es gewesen, wenn du als Einlassung vor Ort direkt gesagt hättest, ich muss meinen Kumpel schnell ins Krankenhaus fahren bzw. das gegenüber der Polizei so angegeben hast.
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

Zitieren }
Bedankt durch:
#3
wenn du während des Überholvorganges gelasert wurdest ist das meines wissens nach ungültig..
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
[Bild: t1.jpg]
Zitieren }
Bedankt durch:
#4
würd nen rechtsanwalt einschalten...
schon alleine weil man um ca 50-70 prozent der ganzen strafe mindern kann dadruch.
wenn schon im überholen geleisert wurde.
zeuge hast du deinen kumpel, attest holen.

hab nen bekannten der gibt alle seine blitzterfälle etc alle an seinen rechtsanwalt.
und er ist der meinung das es sich auf alle fälle lohnt, da er so zumindest kein fahrverbot hat und fast keine punkte bekommt.
[Bild: Sabine-Farbe-Kontrast.jpg]
Zitieren }
Bedankt durch:
#5
(29.03.2012, 21:06)Audicabby schrieb: wenn du während des Überholvorganges gelasert wurdest ist das meines wissens nach ungültig..

Blödsinn Hoffentlich sieht mich keiner
Du verwechselst Radar und Laser... wobei auch Radar beim Überholen verwertbare Fotos macht! Cool

Zitat:würd nen rechtsanwalt einschalten...
schon alleine weil man um ca 50-70 prozent der ganzen strafe mindern kann dadruch.
wenn schon im überholen geleisert wurde.


Leider auch unwahr! 50-70 mindern? Gericht ist kein Basar!
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

Zitieren }
Bedankt durch:
#6
(29.03.2012, 21:02)Skorpi schrieb: Moin!

Also 240 und 3 Pkt + 1 Monat kommt hin!

besser als die 400 Smile

(29.03.2012, 21:02)Skorpi schrieb: Könntest vor Gericht darauf hoffen, dass dein Argument anklang findet. Dazu müsstest du wenn dein Bußgeldbescheid kommt das schriftlich erklären und darum bitten das Verfahren einzustellen. Deinen Kumpel + Attest vor Gericht mitbringen oder im Vorfeld einen Rechtsanwalt einschalten,der das veranlasst.
Gericht kommt wann?
Nachdem ich meine Erklärung abgegeben habe, oder nach weiteren Klärungsbedarf?

Ich hab doofer Weise keine Rechtschutzversicherung Da bin ich aber traurig!
Anwalt kann also für mich recht teuer werden, oder?
- Ich kenn mich in dem Metier garnicht aus.

(29.03.2012, 21:02)Skorpi schrieb: Wenn du Voreintragungen hast mit Geschwindigkeit würde ich davon Abstand nehmen, das ist dann wohl fast aussichtslos.
Kein Foto auf meinen Namen

(29.03.2012, 21:02)Skorpi schrieb: P.S.: Gut wäre es gewesen, wenn du als Einlassung vor Ort direkt gesagt hättest, ich muss meinen Kumpel schnell ins Krankenhaus fahren bzw. das gegenüber der Polizei so angegeben hast.

Als die mich angehalten haben, saß er mit seiner Verletzung direkt neben mir und ich hab von Anfang an betont, dass ich ihn zum Arzt fahre[/quote]



Nun ist mir der Punkt Gericht / Anwalt wichtig, dass ich da mehr erfahre.


Danke schonmal,


grüße,
Paule
>>>Galerie Nordhessentour<<<



Cabrio verkauft ende Oktober '17 mit 320.000 KM
Ab jetzt nur noch Coupe Quattro
Zitieren }
Bedankt durch:
#7
Hallöööchen...

hattest nicht was von Laser geschrieben??

Wo ist denn der Beweis, dass es sich bei der gelaserten Messung um DEIN Fahrzeug handelt?
LG Hufe
Smile
Zitieren }
Bedankt durch:
#8
(30.03.2012, 08:47)AudiHufe schrieb: Hallöööchen...

hattest nicht was von Laser geschrieben??

Wo ist denn der Beweis, dass es sich bei der gelaserten Messung um DEIN Fahrzeug handelt?

Warum werden immer solche Unwahrheiten in die Welt gesetzt? Es gibt keinen Beweis in Forum eines Fotos! Die Messung steht lediglich auf dem Gerät. Sie sollte auch auf Nachfragen vorgezeigt werden. Nur wenn der Messbeamte weiter Fahrzeuge misst, dann ist das Ergebnis nur noch im Messprotokoll eingetragen. Vor Gericht zählt das Messprotokoll und die Aussage des Messbeamten!

@Predazor
Du erhälst in den nächsten Wochen einen Bußgeldbescheid. Dort findest du auch das Aktenzeichen. Dann kannst du dich in Forum einer "Äußerung" zu dem Verkehrsverstoß einlassen. Erkläre da, warum du die Geschwindigkeit übertreten musstest, um deinen Kollegen aufgrund seiner blutenden Verletzung ins KH zu fahren.
Da Bußgeldstellen im Normalfall keine Owis einstellen, landet der Vorgang vor dem Amtsgericht, du erhälst eine Ladung zu einem Gerichtstermin (ca. 6-12 Monate von jetzt an).
Da werden auch die Polizeibeamten sitzen. Dem Vorsitzenden kannst du dann erklären, warum das ein "Notfall" war und hoffen, dass er die Strafe herabsetzt. Wenn er dies nicht tut, ziehst du vor Ort deinen Einspruch zurück und zahlst das, was im Bußgeldbescheid drin steht. FERTIG Nix wie weg!
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

Zitieren }
Bedankt durch:
#9
(30.03.2012, 10:41)Skorpi schrieb: Warum werden immer solche Unwahrheiten in die Welt gesetzt?

Na weil es zum Denken anregen darf...
Wenn der Beamte nicht nachweisen kann, dass

1. Meßprotokoll und Laserpistoleneintarg übereinstimmen
2. Meßzeitpunkt mit dem benanneten KFZ übereinstimmen
3. Der Halter des genannten KFZ zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung das Fahrzeug lenkte

dann sieht es schlecht aus.

... aber am Besten ist natürlich immer die grandiose Abzocke von mittellosen Kommunen durch Begleichen von überzogenen Forderungen zu billigen. Nenene

By the way:

http://www.stern.de/tv/sterntv/richtersp...42948.html
LG Hufe
Smile
Zitieren }
Bedankt durch:
#10
Verstehe deine Unterstellungen nicht...

Du meinst, dass Fehler bei der Dokumentation des Protokolles entstehen?
Gut, dann geh zum Anwalt und lasse es dir in der Verhandlung (teuer) belegen.
Das Urteil aus 2008 mag ein Einzelfall sein.... aber der Richter war ja selbst Temposünder, wenn ich mich recht erinnere Ätschibätsch

Warum nicht einfach mal zu dem stehen, was man gemacht hat? Lieber das Gericht mit belanglosen Sachen wie Handy, Gurt und Fahrverbot vollspammen... Rechtschutz zahlt ja...
Dafür habe ich kein Verständnis. Aber soll auch nicht Auslöser einer unendlichen Diskussion hier werden.

Ich denke Paules Fragen wurden beantwortet Erst mal was mampfen

Grüß, Skorpi
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

Zitieren }
Bedankt durch:


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Bußgeldbescheid aus Österreich Cabrio-Andy 14 15.022 15.06.2009, 17:34
Letzter Beitrag: ring_of_fire



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste