Weitek Höherlegungssatz
#1
Hallo Gemeinde,

bin gerade dabei, im Rahmen des überfälligen Stossdämpferwechsels auch die Achsen
zu überarbeiten und Eibach Federn incl. Weitek-Höherlegungssatz (inkl. Teilegutachten) für hinten einzubauen,
damit der *ups* nicht hängt. Die Federn sind ja damit dieselben wie im Bilstein B12 Tieferlegungskid .

Laut Montageanleitung soll das Höherlegungskid "oben zwischen Feder und Gummipuffer" eingebaut werden.
Da wirkt das ganze aber ziemlich "labrig", wo hingegen es "unten zwischen Stossdämpferteller und Feder"
recht satt sitzt.

1) Wo sitzt er nun richtig?

2) Hat jemand (vielleicht auch vom Bilstein B12) Erfahrungen damit, wenn der Höherlegungssatz "unten" sitzt
und ob das einen Unterschied ausmacht zu "oben"?


3) Ist da irgendein wichtiger technischer Unterschied, wenn man ihn nach unten setzt?

4) Kann das Auswirkungen auf TÜV etc haben, wenn man ihn nach unten setzt?


Danke und viele Grüße,

Alex
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#2
Hallo Alex,

ich habe das Weitec-Kit in Verbindung mit Bilstein B6 verbaut, allerdings auch unten.

Damit bin ich jetzt schon ein paar Jahre unterwegs, und das hat beim TÜV bislang noch niemanden gestört.
Im Detail hat da noch keiner nachgeschaut, da der Umbau ja grundsätzlich eingetragen ist.

Gruß Rainer
[Bild: ld7bqtrs.jpg]

Mingblau Perleffekt, Interieur by http://www.km-lederdesign.de/ , Recaro`s, Tempomat und originale Zusatzinstrumente nachgerüstet, US-Blinkleuchten, 2-teilige 8x17 RH-Felgen mit 225/45er Conti Sport Contact 3 (Bolero`s zum Aufarbeiten auf Lager Smile ), Bilstein B6, 20er Eibach-Federn, 20mm Höherlegungs-Kit (Weitec)

Alltag: ´95er A6 2.6, 2012er Sharan 2.0 TDI 
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#3
Hallo Rainer,

besten Dank für Deine Antwort. Habe am Donnerstag die alten Stossdämpfer rausgeschmissen
(waren nach 21 Jahren und 230Tkm "Vollleichen") und durch neue inkl. Eibachfedern und Weitecsatz
ersetzt.  Der Satz sitzt jetzt nach nochmaligem Test auch unten und dort sehr gut.

Kleine Aktualisierung: Lt. Aussage vom TÜV von Anfang der Woche müssen aufgrund der vorliegenden Teilegutachten für
Federn und Höherlegungssatz beide Dinge nicht mehr im Fahrzeugbrief eingetragen werden, sondern nur noch ein
entsprechendes Schreiben vom TÜV mitgeführt. Kostet ca. 1/3 von dem wie früher.

Viele Grüße,

Alex
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