EG-Typgenehmigung 1994/1995
#11
Mahlzeit,

genauso hat es mir mein Prüfer auch mitgeteilt.
Wäre jetzt der Kabelbaum für die LWR schon verbaut, müsste ich sie nachrüsten.
Da er aber nicht verbaut worden ist, kann durch die Einzelabnahme darauf verzichtet werden.

Eigentlich schon kurios, wie viele verschiedene Stellungen der einzelnen Institutionen vertreten werden.

So etwas müsste doch m.M.n. länderübergreifend, einheitlich geregelt sein.

Grüße
Simon
Audi Cabrio 2,3  BJ 1992 150tkm
BMW F31 320d  BJ 2015 120tkm
Zündapp KS80   BJ 1981  25tkm
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#12
Is leider Ländersache.


Gruss Tino
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#13
Hallo

das ist ja schon alles etwas verrückt, wenn es keine COC Papier gibt.

Hast du einen Allroad 4B mit V8? Hab meinen 4B Allroad gerade verkauft. Motorschaden am BAU 2,5TDI.




Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Realname: Andreas
PLZ: 57 Moselle (Nähe Saarlouis in D)

Audi A6 4F Allroad 3,0TDI 233 PS
Audi A6 4B Allroad 2,5TDI 179 PS
Audi Cabriolet T89 2,8AAH 174PS
Audi Cabriolet T89 1,8ADR 125PS
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#14
Hallo

Habs mal korrigiert...COC gab es tatsächlich schon ab 1996. Also sollte es die für einige Cabrios doch schon geben. Deiner war aber,glaub ich, ein 95er. Somit, zumindest für Deinen nicht zutreffend.


Gruss Tino
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#15
So .... nun ist es geschafft.....

habe heute meine Vollabnahme mit LWR ;-) ohne Mängel bestanden ....
Jetzt nur noch die Zulassung ... am 18.8.

@Cabriofreak Yupp ist ein V8 BAS macht soweit keine Zicken nachdem ich wg Ölverlust mal wieder Dichtringe gewechselt habe. Hatte vorher 2 V6 Biturbo (ARE&BES) aber der V8 ist schon was Feines ;-) Ich liebe diese Dinger. Sind zwar im Vergleich zum Cab super Komplex machen aber richtig Laune

Grüße
Alex
Audi Cabrio, 2.8 95' 140tkm
Audi TT Roadster 99' 1.8T 140tkm
Audi TT Coupe 01' 1.8T 240tkm
Audi allroad 03' 4.2 185tkm
VW Touareg 07' 3.0 TDI 290tkm
Audi e-tron 50 Sportsback 15tkm
Alle in Nutzung ;-)
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#16
Grüße,

bei meinem Coupé (Typ89), welches ich 2018 aus der Schweiz holte,  habe ich ein Vollgutachten gem. §21 StVZO durchführen lassen. Ausnahmegenehmigung für die fehlende LWR problemlos. Der Prüfer meinte jedoch, dass bei Importfahrzeugen jede Veränderung eingetragen werden muss. Da ich Stahlflexbremsleitungen (bei deutschen Kfz kein Problem, da hier die ABE reicht) verbaut hatte, wurden die gleich mit abgenommen und eingetragen, genau wie die Bolerofelgen.

Alex
"You´re ready for an Audi"


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