03.07.2024, 09:33
Hallo liebe Fan-Gemeinde,
bräuchte mal Eure geschätzte Aufmerksamkeit, Erfahrung und Bestätigung ob ich das richtig verstehe : Also, ich war gestern mit meinem Cab (Bj 96, 2.0 ABK, 85kw) bei GTÜ zur mittlerweile 4.Hauptuntersuchung seit der Wagen sich in meinem Besitz befindet. Plakette wurde nicht erteilt, die Reifen/Räder Kombi sei unzulässig. Sonst sei alles in Ordnung. Fahre den Wagen jetzt im 6.Jahr als Alltagsklassiker, hatte ihn damals mit verbauten Boleros (7Jx17 ET37 auf 225/45/17er Reifen) gekauft incl. ordentlicher Fahrzeughistorie, Classic Data-Gutachten (in dem sind die 17-Zöller nebst Reifengröße eingetragen/ beschrieben), etc. Bis gestern war mir das Problemfeld nicht bewußt- es hatte bisher auch keinen Prüfer gestört bzw. wurde es bisher nicht moniert. Nun gut- so wie es aussieht, gibt das Audi Teilegutachten 351-578-98 FBTP Nachtrag 01 die Verwendung auf meinem Modell ohne Eintragung nicht her, oder? Laut dem Gutachten ist wohl nur eine Verwendung bei den 92,110,128 KW-Modellen ohne Eintrag gestattet? Allerdings schreiben die Verfasser zu dem Thema " Bolero Felgen-Grössen,Historie,Teilegutachten" (in FAQ hinterlegt) , dass bei neuer Zulassungsbescheinigung Teil I u.II nur die kleinsten Räder in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden (so wie bei mir) und alle werksmäßigen Räder (auch die Boleros bis zu einer Größe von 7x17) zulässig seien, ohne dass diese im Fahrzeugschein drin stehen.
Was stimmt nun? Reicht in meinem Fall das Teilegutachten oder muss ich die Räder eintragen lassen? Sind sie auch überhaupt eintragungsfähig?
Ich danke Euch jetzt schon für Eure Hinweise und Nachsicht mit einem Unwissenden...
Beste Grüße Martin
bräuchte mal Eure geschätzte Aufmerksamkeit, Erfahrung und Bestätigung ob ich das richtig verstehe : Also, ich war gestern mit meinem Cab (Bj 96, 2.0 ABK, 85kw) bei GTÜ zur mittlerweile 4.Hauptuntersuchung seit der Wagen sich in meinem Besitz befindet. Plakette wurde nicht erteilt, die Reifen/Räder Kombi sei unzulässig. Sonst sei alles in Ordnung. Fahre den Wagen jetzt im 6.Jahr als Alltagsklassiker, hatte ihn damals mit verbauten Boleros (7Jx17 ET37 auf 225/45/17er Reifen) gekauft incl. ordentlicher Fahrzeughistorie, Classic Data-Gutachten (in dem sind die 17-Zöller nebst Reifengröße eingetragen/ beschrieben), etc. Bis gestern war mir das Problemfeld nicht bewußt- es hatte bisher auch keinen Prüfer gestört bzw. wurde es bisher nicht moniert. Nun gut- so wie es aussieht, gibt das Audi Teilegutachten 351-578-98 FBTP Nachtrag 01 die Verwendung auf meinem Modell ohne Eintragung nicht her, oder? Laut dem Gutachten ist wohl nur eine Verwendung bei den 92,110,128 KW-Modellen ohne Eintrag gestattet? Allerdings schreiben die Verfasser zu dem Thema " Bolero Felgen-Grössen,Historie,Teilegutachten" (in FAQ hinterlegt) , dass bei neuer Zulassungsbescheinigung Teil I u.II nur die kleinsten Räder in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden (so wie bei mir) und alle werksmäßigen Räder (auch die Boleros bis zu einer Größe von 7x17) zulässig seien, ohne dass diese im Fahrzeugschein drin stehen.
Was stimmt nun? Reicht in meinem Fall das Teilegutachten oder muss ich die Räder eintragen lassen? Sind sie auch überhaupt eintragungsfähig?
Ich danke Euch jetzt schon für Eure Hinweise und Nachsicht mit einem Unwissenden...
Beste Grüße Martin