"Kombinierte Abnahme"
#21
Hi!
Ok, so langsam lichtet sich der Vorhang! Zwinker
Also, so verwirrt bin ich nicht, nur ein bißchen. Der der TÜV-Prüfer meinte zu mir, dass kombinierte Abnahmen immer unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Wenn mich deine Kollegen hier anhalten würden, würde zwar die Betriebserlaubnis nicht erlöschen, aber es würde Bussgeld kosten. Oder ist das Ermessenssache? Weil du ja meintest, dir würde die Bestätigung des TÜV reichen, die ich ja immer dabei hab!
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#22
Zitat:Originally posted by Boris@Thu 26 January 2006, 14:42
Wenn mich deine Kollegen hier anhalten würden, würde zwar die Betriebserlaubnis nicht erlöschen, aber es würde Bussgeld kosten. Oder ist das Ermessenssache?
Ich lach mich wech Ich lach mich wech Ich lach mich wech
Ja echt??? Da hätte ich gerne mal die Tatbestandsnummer aus dem Bußgeldkatalog dafür um das nachzulesen.
Das höre ich zum ersten Mal!

SCHWUPP ?!?! Wat sachs du dazu?! B)
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#23
Echt? Soll heißen der TÜV-Mensch hat da Mist erzählt? Interessant interessant...........
Ich meinte nämlich zu ihm, dass ich seit Jahren alle Fahrzeuge verändert hätte, sprich Reifen/Felgen/Fahrwerk/Lenkrad und dass ich von sowas, also von unerzüglicher Eintragung in die Papiere, noch nie gehört hätte. Tja, meinter er, dann wäre das vorher nie korrekt gewesen........
Also kein Bußgeld? Na, wunderbar!
Schön, dass es dieses Forum gibt, bzw. dass du mir so geholfen hast!

Daaaaaaaaaaaaaaanke.............
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#24
Also ein Bußgeldtatbestand kann es für sowas nicht geben, da ja eine TÜV Überprüfung erfolgte!
Zum Anderen führst du die Unterlagen ja mit!
Dir kann man keinen Verstoß unterjubeln!

Da kann höchstens ein Spießer vorbeikommen und was weiß ich 10 EUR Verwarngeld verlangen... für was weiß ich was ..... Big Grin Ich lach mich wech Bääääää

Dass soll mal einer bei mir versuchen, wenn ich privat angehalten werde..... Devil

Skorpi Supi
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#25
Hi,
muss ich mal ganz blöd nachfragen.
Will ja nun versuchen nächste Woche FW und Boleros einzutragen.
Muss ich dann mit den Winterrädern auch nochmal hin um diese in Verbindung mit FW einzutragen? Sind Original Stahlfelgen.

LG Alex
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#26
Nein eigentlich nicht!
Der TÜV Prüfer wird mit hoher Wahrscheinlichkeit "Reifengrößen laut Fahrzeugschein" eintragen, somit sind die schmalen Winterräder mit inbegriffen.
Zumal wenn die breiten Sommerräder mit FW passen, sollen die Winterräder auch passen.
Frag am Besten vor Ort den TÜV Prüfer! Zwinker
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#27
Ok, soweit schon mal gut!
Die 10 Euro Verwarngeld könnten ja dafür sein, dass ich zwar beim TÜV zwecks Eintragung war, aber danach nicht zur Zulassungsstelle gefahren bin, auf Grund der Bemerkung "unverzüglich" in der Bestätigung, oder?
Gibt es einen Unterschied zwischen Verwarn- und Bußgeld? Ich glaube schon, oder? Dann meinte der TÜV-Prüfer wohl das.....
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#28
Zitat:Originally posted by Boris@Sat 28 January 2006, 11:30
Gibt es einen Unterschied zwischen Verwarn- und Bußgeld?
Verwarngeld = 5 - 35 EUR ohne Punkte

Bußgeld = 40 - x EUR mit Punkte


Das mit den 10 EUR war nur aus der Luft gegriffen. Ich weiß es nicht, was bzw. ob man da ein Verwarngeld erheben kann. ICH fände es eine Lachnummer ! ! !

Zum Thema "unverzüglich" eintragen lassen, BEISPIEL:
Eine nicht unverzügliche Änderung der Adresse (nach Umzug) beim Straßenverkehrsamt kostet 15 oder 25 EUR Das ja man doof
Unverzüglich heißt nach BGB 3 Werktage!

Ich persönlich habe für sowas noch nie jemanden Geld abgenommen. Ich finde, dass man im Umzugsstress schon mal über 3 Werktage kommt, bis man das Fzg auf die neue Adresse ummeldet (man hat da doch andere Sorgen). Ich lasse die Leute dann auch fahren, auch wenn es schon Monate überfällig ist. Ein Jahr überfällig ist dann schon was anderes...
Genau so ist das mit deiner Eintragung. ICH persönlich würde es nicht eintragen lassen. Bei einer Kontrolle kannst du es doch plausibel erklären!
MICH würde es als Kontrollierender vor Ort nicht jucken... ist eben Ermessenssache Au Backe
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#29
Hallo zusammen,
das mit der Notwendigkeit von Eintragungen in den Fahrzeugbrief war aber nicht immer so geregelt!
Früher gab es keine Beiblätter und die Eintragungen wurden im Fahrzeugbrief gemacht, da du diesen in der Regel nicht immer mitführst und eine Kopie nicht ausreichend ist stand man dann ohne den Nachweis einer gültigen Eintragung dar.

Ausserdem hatten diese Eintragungen erst ihre gesetzliche Gültigkeit nachdem diese beim Strassenverkehrsamt übernommen wurden und der altbekannte Stempel "Betriebserlaubnis erteilt" incl. Unterschrift erfolgt war, daraufhin gab es dann auch erst den neuen Fahrzeugschein mit den Änderungen.

Dies ist seit Einführung der EU-Bestimmungen hinfällig und die mitzuführenden "Beiblätter" sind ausreichend.
Nun heißt es "man kan" diese bei nächster Gelegenheit in den Fzg.Brief übernehmen lassen.

Übrigens mußtest du für diesen Spaß früher ein Bußgeld berappen, hast eine Mängelkarte erhalten usw. zum Glück hat dieser Unfug seit Jahren ein Ende.


Gruß
Bolle
http://foto.arcor-online.net/palb/alben/...366237.jpg
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A4 Cabrio 3,0 mit "fast" Vollausstattung in ebony-schwarz-perleffekt mit schwarzem Verdeck und <br>schwarzer Leder/Alcantara-Innenausstattung, beide Reinhold Dach-Module
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