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Hey Ralph  ,
ich sehe es doch schon als völlig legitim an, euch darauf hinzuweisen, denn eine Einstiegsbeleuchtung ist nur erlaubt und eintragbar, wenn die Leuchte weiss ist und eine E-Zulassung der Leuchte als Einstiegsbeleuchtung vorliegt.
Alles andere ist in Deutschland verboten.
Und ohne Eintragung.... siehe oben.......
Ihr müsst es ja selbst wissen, was ihr macht, mir ist das wurscht.
Es sollten jedoch jedem hier Mitlesendem (also nicht nur euch) die Konsequenzen klar sein.
Nichts weiter will ich damit erreichen.
Gruss + viel Spass, H  lli
P.S.: Mein Tip bleibt also bestehen: TÜVer am besten vorher fragen.
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Natürlich ist das legitim, dachte nur du hättest das evtl. als Dauerbeleuchtung mißverstanden!
Hat dein TÜVler schon mal deine Türgriffe abgetastet???? Also meiner nicht, von daher mache ich mir darüber eigentlich überhaupt keine Gedanken, und viell. läßt sich in die Verkabelung ja auch noch irgendwie nen "TÜV-Modus" einbauen!
Gruß
Ralph
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Ralph
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Huhu Ralph,
neee, dass ihr keine Dauerbeleuchtung plant, ist doch gut rauszulesen
Lies Dir aber einfach mal diesen Thread durch, dann hast Du da auch die Antwort auf Deine Frage (...und ein paar Fragen mehr  - UBBs im Besonderen klammere da mal einfach aus, aber das Wesentliche für Einstiegsleuchten, TÜV und Polizei ist da sehr schön an praktischen Beispielen erläutert).
Egal, ob der TÜVer das merkt, oder nicht, entscheidend ist zuletzt immer, ob es grundsätzlich erlaubt ist, infolge dessen einzutragen ist und was die Polizei macht, wenn man damit unerlaubterweise erwischt wird - gell?!
Ist wie mit Xenon und roten Blinkerecken.... kann man einfach trotzdem machen.... nur die Konsequenzen sollten halt jedem klar sein.
[Erhobener Fingermodus endgültig aus....]
Egal, wie gesagt, have fun 
H  lli
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Tach zusammen,
der Hinweis ist vollkommen O.K.! Allerdings kann man es mit der Eintragerei
auch übertreiben in meinen Augen!
Bei sicherheitsrelevanten Teile gibt es keine Diskussion und alles andere muss
jeder für sich entscheiden. Mal ehrlich Griffschalenbeleuchtung eintragen lassen
Gruß
Markus
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Hi Mech,
Du hast meinen Link oben offensichtlich noch nicht durchgelesen.... und das Dumme ist, das man hier in Deutschland nicht selbst entscheiden kann, was (sicherheits-)relevant ist und was nicht 
Bzw. sich nicht erwischen lassen darf  (Noch'n Beispiel: Blitzer-OVIs...)
Tja. Ich bin jetzt aber wirklich raus.
Gruss, H  lli
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Hey ihr Kinder des Lichts....
schaut Euch doch mal den E90 an. Meiner hat diese kleinen Leuchten (keine Ahnung was für welche) in den Türgriffen. Gibt ein prima Licht...nur mal so als Idee...
Uwe
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Hey Uwe,
damit meinst Du sicher den 1ser BMW, oder? Da hatte ich mir das auch schon
mal angeschaut und das wäre was für den Spiegel in meinen Augen.
In der Griffschale müsste ein "Leuchtfenster" ausgeschnitten werden und dann
eine LED-Leiste gelötet werden. Das ist mit etwas mehr Umständen verbunden.
Allerdings bin ich mir auch noch nicht so ganz im Klaren darüber, ob ein Kabel
so ohne Weiteres in den Spiegel zu bekommen ist. (Stecker und so...)
Davon abgesehen wird es die Leuchten nicht einzeln geben, sondern sicher nur
im kompletten Türgriff!?
Gruß
Markus
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Na, dann kann das soo verboten ja nicht sein. Das müßte mir erstmal jemand plausibel machen, warum en BMW damit runfahren darf, und ein Audi nicht!??!
Gruß
Ralph
Gruß
Ralph
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Hi Markus,
sorry, die Abkürzung war berufsgewohnt....E90 ist der aktuelle 3-er...
Da müsste dein örtlicher BMW Dealer mal in sein System schauen, wie das aufgebaut ist. Ich bitte um Nachsicht, dass ich bei meinen bzw. dem
Firmenwagen das nicht auseinander schraube
Aber die Idee mit der Unterbringung am Spiegel müsste doch fast noch besser klappen. Da sind doch eh' schon Kabel für die Verstellung und Heizung verlegt...eins passt da bestimmt noch hin....
@ Ralf, der 3-er darf das wohl,weil er sicher so gleich bauartgeprüft ist, oder was auch immer dafür erforderlich ist.
Viel Erfolg
Uwe
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Manche 1er BMW's habend as auch, ein Kollege von mir hat nen leihwagen z. ZT., der hat das zwar nicht, aber ein Bekannter von ihm an seinem. Er will ihn am WE mal fragen wie das genau gemacht ist bei dem.
Das der gleich so geprpft ist, ok, ist mir klar, aber zu sagen, man dürfte es nicht nachrüsten weil es ne Gefährdung oder sonstwas darstellt, würde ich vor dem Hintergrund doch für argen Schwachsinn halten, aber wuindern würde es mich in Deutschland trotzdem nicht!
gruß
Ralph
Gruß
Ralph
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