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Nabend hab die Suche benutzt aber leider nichts gefunden.
Ich möchte meinen Cabrio ein Paar 7,5 x 17 Zoll Alus gönnen.
Felgen liegen da.
Jetzt hab ich beim suchen ein paar 215/40 R17 gefunden.
Tja in die ecke legen und gucken ob man es mal braucht ist doch nicht schlecht
So nun meine Frage:
egal wo ich geschaut habe Komplettradsätze in der Größe haben immer 45 Höhe (215/45 R17)
find ich aber nicht hübsch und ich müsste noch Reifen kaufen.
Wißt ihr was bei 40er höhe das Problem ist?
Bekomm ich die Trotzdem eingetragen?
Freu mich wenn mich jemand aufklärt
Lg Patrick
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Nabend
Die mit 40er Höhe haben ca. 3,5% weniger Umfang (2*Pi*603,8) als die mit 45er Höhe (2*Pi*625,3). Dein Tacho müsste also nach oben abweichen, weil er mit 1 Umdrehung weniger Strecke zurücklegt. Ich sehe da kein Problem, aber Du bist beim Tüv auf der Sicheren Seite, wenn Du die Reifengrösse aus dem (Felgen) Gutachten fährst.
Gruss
Thilo
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Oh man
darauf hätte ich auch kommen können.
Ich kenne jemanden der mir den Tacho angleicht.
Aber mir fehlt auch noch das Gutachten für die Felgen
Falls jemand AEZ P17 Fährt in 7,5x17 würd mich über eine Kopie der ABE freuen
Lg Patrick
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HI,
alaso gerade AEZ, ist beid en Guitachten eigentlich sehr hilfsbereit, mir haben sie, also Dotz, gehört ja zu AEZ, das Gutachten für die Felgen zugemailt, hab da einfach angerufen, weil ich wissen wollte, ob das, was ich zud en felgen dazu bekommen hatte, auch das originale war, sah etwas kopiert aus.
Gruß
Ralph
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Hi,
Des weiteren solltest du darauf achten, ob der Gummi den du drauf ziehen willst, auch für die vordere Achslast von 1000kg zulässig ist. Vor 4 Jahren hab ich die Freigabe nur für den Conti Sport Contact und den Uniroyal Rain Sport bekommen. Mittlerweile ist die Auswahl glücklicherweise schon größer.
Ich mußte meinen Tacho nicht angleichen lassen, da die Reifengröße auch in meinem Felgengutachten mit aufgeführt war.
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Ralph schrieb:HI,
alaso gerade AEZ, ist beid en Guitachten eigentlich sehr hilfsbereit, mir haben sie, also Dotz, gehört ja zu AEZ, das Gutachten für die Felgen zugemailt, hab da einfach angerufen, weil ich wissen wollte, ob das, was ich zud en felgen dazu bekommen hatte, auch das originale war, sah etwas kopiert aus.
Gruß
Ralph
Ist ja ein Knaller !
So einen schnellen und netten Service hatte ich noch nie.
Toll, einfach der knaller nicht mal 30 sekunden und hab alle ABE s.
Bei anderen Herstellern kann man da gut und gern mal 15 euro austüten.
Gruß Patrick
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Hoffe mal, dass dein Reifen nicht älter als 5-6 Jahre ist...nicht gern gesehen, beim TÜV! Ist die DOT-Nr auf derReifenflanke: 1. und 2. Zahl für die Produktionswoche im Jahr und die letzte fürs Jahr. Zum Beispiel 263 ist ein Reifen aus der 26. Woche des Jahres 2003.
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Endkunde schrieb:Hoffe mal, dass dein Reifen nicht älter als 5-6 Jahre ist...nicht gern gesehen, beim TÜV! Ist die DOT-Nr auf derReifenflanke: 1. und 2. Zahl für die Produktionswoche im Jahr und die letzte fürs Jahr. Zum Beispiel 263 ist ein Reifen aus der 26. Woche des Jahres 2003.
Jup hab ich schon gecheckt.
aber Danke.
aber neues Problem.
Laut tabelle darf ich nur 215 45 R17 .grrrr
aber Coupe usw. dürfen 215 40 R17 und dann auch nur 4 Hersteller.
Hab ich noch nie gesehen!
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Hallo
Ich glaube ich sattel auf AEZ um. Ronal will glatte 20€ haben
Mein TÜV Prüfer will mir sogar eine Fabrikatsbindung auferlegen, obwohl die Auflagen im Gutachten erfüllt sind. Noch ist aber das letzte Wort nicht gesprochen.
Gruss
Thilo
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Hi!
Der Prüfer ist wohl noch aus dem letzten Jahrhundert!?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) teilt jetzt zur Reifen-Fabrikatsbindung mit (Auszüge):
„Mit Schreiben vom 4. Februar 1999 hat die Europäische Kommission aufgrund einer
Beschwerde die bislang in Deutschland geübte Praxis beanstandet. In entsprechenden Erwiderungen
ist von hier auf die genannten Sicherheitsaspekte hingewiesen worden. Diesen Aspekten
ist die Europäische Kommission nicht gefolgt.
Die Europäische Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, ihre Verfahrensweisen
zu ändern und die entsprechenden Schritte für eine richtlinienkonforme Anwendung
einzuleiten. Andernfalls hat die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren
und möglicherweise ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu
erwarten.“
Gleichzeitig weist das KBA darauf hin:
„Das bedeutet, dass in den Fahrzeugpapieren keine Reifen-Fabrikatsbindungen aufgeführt
werden dürfen. Die derzeit noch enthaltenen dürfen zu keiner Einschränkung führen und sind
nur als Empfehlungen anzusehen.“
Diese Anordnung bezieht sich auf PKW-, Off-Road-, Transporter- und NFZ-Reifen.
Die TÜV-Stellen sind bereits entsprechend informiert.
Gruß,Peter
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