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Hallo Leute,
jetzt habe ich hier sogar schon ein Gutachten gefunden, um diese wohl schönsten Felgen auf dem Typ 89 eintragen lassen zu können. Und bei Ebay gibt es jede Menge davon gerade...
So weit so gut: Aber in dem hier zu findenden Gutachten steht leider als Bedingung 2), dass die Größe 225/45/17 nur gefahren werden darf, wenn sie schon vorher in den Fahrzeugpapieren eingetragen gewesen wäre...
Weiß jemand, was das bedeutet? Dürfte ja sicher Probleme geben beim Eintragen, denke ich... Und gibt es einen technischen Unterschied zwischen dem 89 und dem B4, der das verhindern würde?
Freue mich über jeden Hinweis, viele Grüße und besseres Wetter wünsche ich, Jens
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Moin Jens
So ganz versteh ich die Frage zwar nicht aber gut...
Die Bolero´s sind doch für´s Cab-also darfst du sie auch mit der entsprechenden Bereifung fahren. Da brauchst Du keinen Gutachter für.
Was meinst Du mit B4 bzw.welchen?
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
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Naja, ich verstehe das mal so das die Reifen-Dimension nicht in den Papieren steht. Dann musst du sie eben eintragen lassen. Das sollte gehen. Zwischen T89 und B4 gibt es keinen Unterschied bezüglich der Radaufhängung.
sonnige Grüße
Torsten
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Hier der Tipp des Tages für dich:
Gehe zum TÜV und spreche mit dem LI (Leitender Ingenieur) und frage ihn, was du machen musst, um die Boleros mit welcher Reifengröße eingetragen zu bekommen.
Du wirst staunen, wie hilfsbereit die Herren sind.
Lord
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Hallo Jens,
ich habe gerade die Boleros 7x17 mit 225/45 ohne Probleme beim
TÜV in die Papiere unseres Zweitwagens (Audi 80 Avant BJ 94)
eingetragen bekommen.
Gruss aus Norderstedt
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Meines Wissen´s nach muß er sie doch gar nicht mehr eintragen lassen, wenn es die Freigabe von Audi sowieso gibt. Richtige Bereifung usw. vorrausgesetzt.
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Also bei meinem alten Cab (Bj 95) bekam ich keine HU, bevor nicht die Boleros auch in den Papieren eingetragen waren.
Der hatte nämlich ursprünglich nur die normalen 15-Zöller drauf.
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Wenn man die neuen Papiere hat, Zulassungsbescheinigung I und II
steht dort im Normalfall sowieso nur eine Radkombi drin.
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ooowe78 schrieb:Wenn man die neuen Papiere hat, Zulassungsbescheinigung I und II steht dort im Normalfall sowieso nur eine Radkombi drin. Da wird aber imho nur die größtmögliche Kombi eingetragen...
Grüße von der Ems,
Andreas
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ooowe78 schrieb:Meines Wissen´s nach muß er sie doch gar nicht mehr eintragen lassen, wenn es die Freigabe von Audi sowieso gibt. Richtige Bereifung usw. vorrausgesetzt.
Falsch,
sie müssen eingetragen werden. Es gibt keine Freigabe von Audi. Es gibt überhaupt keine Papiere zu den Boleros von Audi, daher ist es sinnvoll - siehe oben - mit dem LI zu sprechen.
Lord
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