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`moin moin leutz mir is da was zu ohren gekommen was mich ziemlich beunruhig unzwar heißt es , das von nun an die felgen komplett im radhaus stehen müssen das heißt es wäre nicht zulässig wenn das felgen horn etwas raussteht obwohl das profil noch im radlauf is ... hoffe ihr versteht jetz was ich meine!!!
hab ihr davon schonmal was gehört???
mfg nilz
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Servus !!
Das wäre mal echt Mist ! Ich habe dazu aber noch nichts gehört.... vllt. zum Glück
Beim googlen habe ich dies hier gefunden : http://www.reifen-kothe.de/de/ECE.pdf auch nicht so berauschend....
Gute Nacht,
Flo
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Hi Nilz,
genau aus dem Grund hat mich letztes Jahr der DEKRA-Mensch beim Eintragen meiner Spurverbreiterungen wieder vom Hof geschickt. Es müssen jetzt so und soviel Grad nach vorne und hinten vom kompletten Rad abgedeckt sein.
Gruß
Jochen
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Hallo,
genau so wird es wohl sein.
Ich habe die Probleme momentan.
http://www.audicabrio.info/co/showthread.php?tid=14611
Der Tüvbeamte trägt mir Max. die ZW3 in 8,5x17 in Rundum 225/45 ET28 ein.
Ansonsten steht die Felge unzulässig weit nach aussen.
So ein driss auch immer!!!
Mehr geht nicht, so die Aussage vom Spezialisten.
Früher war das alles viel einfacher.
Die sind alle schön bescheuert.
Pit
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Servus zusammen!!
Was meint ihr denn mit früher ?? Ein Jahr, zwei Jahre ??! Ich denke dass die Regelungen für das "Herrausstehen" der Räder nun schon eine Weile gelten.... also mind. schon ein paar Jahre. Oder irre ich da ? Das Ganze gilt wohl dann auch in Verbindung mit Sportfahrwerken und wenn die Reifen dort zu weit nach aussen stehen, schlagen sie beim Einfedern ja gegen den Kotflügel.... das darf doch dann sowieso nicht sein.... deshalb werden die Kanten ja bei zu weitem Stand nach außen gezogen....
Eure Meinungen bitte...
schönen Gruß,
Flo
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Hallo noch mal,
du bist da nach wie vor auf Gedeih und Verderb vom jeweiligen Prüfer abhängig!!!
GÜT, DEKRA und VÜK haben mich mit den unterschiedlichsten Argumenten weg geschickt, beim TÜV Eintragung ohne wenn und aber - zwar nach ausgiebiger Prüfung, aber immerhin ....
Gruß
Jochen
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Die Regelung gibt es schon länger,
aber früher haben die Tüvprüfer noch 2 Augen zugedrückt.
Jetzt gibt es aber seit kurzem ganz klare Regeln.
Bei jeder Felge ist ja auch ein Gutachten dabei, und da steht auch zu 100% genau drin,
was an dem Fahrzeug verändert werden muß, damit es eingetragen wird.
Ansonsten ist wie bei der ZW3 in 9x17 nur ein Festigkeitsgutachten dabei.
Und da entscheidet ganz klar der Prüfer, und ich kenne keine Prüfer die mal eben Schmu die Teile einträgt.
Natürlich bekomme ich auch wenn ich wollte eine 10x17 Felge mit ET 22 oder ET12
eingetragen, aber dafür die Kotflügel so Prollomässig rausziehen und dazu noch so Joghurt Becher Schweller an den Seiten, da habe ich kein Verständnis für.
Viele die so breite Felgen verbaut haben, besitzen hinten und vorne Null Federweg , wegen den Begrenzern, da kann man doch gleich einen Panzer fahren,
oder eben es schleift an allen Ecken und Kanten, man will das Auto ja auch noch vernünftig fahren.
Das Gedöns kenne ich doch selber alles, an meinen A4 Avant, als ich mal vollgeladen nach Frankreich gefahren bin, das war kein Fahren mehr, bei jeder kleinsten Bodenwelle dachte ich
mir fliegen gleich die Federbeindome um die Ohren, und das bei einer 17" ET 33 v. und ET28 h.
Wenn jetzt das Wetter besser wird lasse ich alles auf 8,5X17 ET 28 umbauen, dazu müssen wohl lediglich nur vorne die Käntchen etwas geglättet werden.
Dann ist das Auto auch in tiefer Lage optimal fahrbar.
Gruß
Pit
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Hi das mit der Ganzen Felge im Radhaus ist mal wieder die Grauzone die schon lange besteht es Liegt im Ermessen des Prüfers ob er sagt das die Felge oder die Lauffläche abgedeckt dein muss da im Gesetzt steht das Rad muss abgedeckt sein.
bisher ist dort kein neues Gesetz raus gekommen und auch keins im gespräch war auch gerade erst beim TÜV nachfragen da ich mir ja 19" anbauen will und dort auch gut weit raus will
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
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Es kommt leider Gottes immer noch auf die - ich nenne es mal Kompetenz - der Ingenieure an.
Es ist vieles möglich, auch meine (eigentlich zu kleinen) 225/35 auf 9,5`RH sind ganz wasserdicht eingetragen.
Fahrprobe erforderlich, Freigängigkeit, Bescheinigung vom Reifenhersteller über Sonderfreigabe von 225er auf 9,5Zoll und Tachoangleichung.
Grüsse Nobs
-------Bleibt gesund! --------
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offtropic
(16.02.2009, 17:32)Pit-47 schrieb: Natürlich bekomme ich auch wenn ich wollte eine 10x17 Felge mit ET 22 oder ET12
eingetragen, aber dafür die Kotflügel so Prollomässig rausziehen und dazu noch so Joghurt Becher Schweller an den Seiten, da habe ich kein Verständnis für.
Bitte lass jedem seine Art sein Auto so zu gestalten wie er möchte...Das man sich hier als Prollo bezeichnen lassen muss ist nicht die feine Art.Du brauchst es nicht toll finden aber respektieren solltest du es.Ich z.B. mag das originale Cab auch nicht sonderlich,würde aber niemanden deswegen beleidigen weil er auf Originalität steht.
Das musste ich mal loswerden.
So nun zurück zum Thema
Gruss Yoshi
Motorumbau auf 20V Sauger,ne Menge Chrom,vorn Porschebremse 322x32mm mit TÜV ,hinten Girling 43 mit belüfteten Scheiben 269x22,Rieger RS2, Rial Daytona Race 8,5x18 vorn und 9,5x18 hinten,Chrysler Crossfire Aussenspiegel,BI-Xenon,Golf R32 Sitze,Doppel-DIN Navi mit DVD,DVB-T incl. Rückfahrkamera
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