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Hi Leute
In Österreich gibts ja die blauen "Überstellungskennzeichen" die mitlerweilw ja schon zum volkssport geworden sind.
Darf man mit denen in Deutschland fahren? Erlischt dort nicht der Versicherungsschutz?
Meiner Stand in Traunstein (D) 40km von Salzburg, da hab ich es riskiert. Aber ich seh soviel von Kustein nach Salzburg mit den blauen kennzeichen fahren.
greez
christian
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Offiziel sind sogenannte "Kurzzeitkennzeichen" nur im eigenem Land zulässig. So zumindest mit dem Deutschen Kennzeichen.
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
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(30.06.2010, 16:29)ring_of_fire schrieb: Darf man mit denen in Deutschland fahren?
nein, und wenn sie einen erwischen kennt die deutsche Rennleitung keine Gnade. Eine Freundin musste nach Anhaltung einen LKW holen der sie dann samt Auto bis zur Grenze brachte
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Danke schööön
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Also von der Theorie her müsstest du in Deutschland ein Export kennzeichen beantragen und dann ab der Grenze mit den blauen fahren ... :/ anstelle da europa weit eine regelung zu finden ...
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
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Hallo Zusammen,
da muss ich ja mal klugsch....: Es gibt eine europäische Richtlinie, die besagt, das ein jedes europäische Land die Überführungskennzeichen der übrigen euopäischen Länder anerkennen muss.
Soweit die Theorie. Einige europäische Länder fühlen Sich hieran allerdings nicht gebunden, z.B. Belgien, Frankreich. In den Niederlanden ist es besipielsweise garkein Problem.
Aus eigener Erfahrung kann ich aber bestätigen, dass es mittlerweile auch in Großbrittanien, Frankreich und Belgien toleriert wird, ich hatte zumindest noch nie Probleme.
Viele Grüße
Stefan
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Zur Aufklärung:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file....cID=172858
Da die Polizei erst bei Benutzung der Probefahrtkennzeichen eine diesbzgl Kontrolle durchführen kann und dann evtl noch im Beiblatt gem Wiener Übereinkommen als Fahrtbeginn und Fahrtziel ein österr. Ort mit Zwischenstop in einem dt. Ort (zB Kaufort) liegt, kann die dt. Polizei nichts machen, da sie Gegenteiliges nicht beweisen kann. Der Kaufvertrag muss nicht mitgeführt bzw vorgewiesen werden, da es sich dabei um ein rein privatrechtliches Dokument handelt und sich der Lenker nicht selbst belasten muss (Recht auf Aussageverweigerung).
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Moin und Servus aus Bremen, frag doch einfach bei einem Händler nach, der müsste doch die Antwort wissen. Der "Grenzverkehr" ist immer eine schwierige Sache. Die Europäische Union gibt es zwar schon seit Jahrzehnten, aber dieses kleinklein ist schon sehr ärgerlich
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(05.07.2012, 16:09)aubergin schrieb: Moin und Servus aus Bremen, frag doch einfach bei einem Händler nach, der müsste doch die Antwort wissen. Der "Grenzverkehr" ist immer eine schwierige Sache. Die Europäische Union gibt es zwar schon seit Jahrzehnten, aber dieses kleinklein ist schon sehr ärgerlich
Hi,
schau mal unten links unter`m Beitrag, nennt sich Datum
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02.09.2012, 19:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2012, 10:31 von Kai.)
(30.06.2010, 20:31)Vibesy schrieb: Offiziel sind sogenannte "Kurzzeitkennzeichen" nur im eigenem Land zulässig. So zumindest mit dem Deutschen Kennzeichen.
eben so ist es mittelweile nicht. habe die ganze Sache schon 2 mal gemacht und sobald du Kurzzeitkennzeichen mit Grüne Karte hast(kostet fast gleich), darfst je nach Versicherung über ganze Europa fahren. Ausgenommen waren bei mir (AXA) Gibraltar, Weissrussland und noch ein XXXXXXXXXXXXXX Bitte DEUTLICH Deine Formulierungen überdenken! Deine Mods...allenfalls man darf so ins Ausland fahren, man muss nun ein Grund dafür haben...
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