Blitzer richtig aufgestellt
#1
Hallo zusammen,

am 24.9. waren mein Kollege und ich mit dem Firmenwagen von Oelsnitz/Erzgebirge nach Rostock unterwegs.
Früh 5 Uhr ging es los und nach ca. 510 km waren wir 8.30 Uhr nach 3,5h Fahrt vor Ort Big Grin Big Grin Big Grin

Wir hielten uns sogar jederzeit an die STVO - es war glücklicherweise einfach alles frei.
Dabei hatten wir jedoch einmal die Situation, kurz nach dem Fahrertausch, dass von einem unbegrenzten Autobahn sofort auf Tempo 100 km/h limitiert war. Sehr kurz danach stand natürlich ein Blitzgerät. Da ich zum Glück nicht allzu tief geschlafen hatte, mein Kollege geistesgegewärtig nach meinem Schrei eine Vollbremsung aus >> 220 km/h hinlegte - war die Sache unproblematisch ausgegangen.

Nun die Fragen:
1.) Ist es zulässig von unbegrenzt direkt auf 100km/h zu reduzieren?
Mal Spaß beseite, wir hatten tatsächlich Mühe das Schild zu sehen...

2.) Wieviel Luft nach dem Limit ist normalerweise erlaubt, bevor geblitzt wird?

semu
Schönwettercruiser 03-10: Kaktusgrün Perleffekt, Verdeck grün, Nappaleder Sesam, Wurzelholz, Audi Holzlenkrad seit 03/2009, Audi Holzschaltknauf seit 05/2010, 2x Reinholdmodule, Chrom Front, Tachoringe, Walde Gurtkappen, DELTA CC & 6-fach CD, Tempomat seit 06/2010, 205/55R16V Michelin Primacy HP seit 03/2011
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VCDS (VAG-Com) Service Raum 09xxx und 01xxx für alle VAG Modelle
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#2
Ich habe zwar keine genau Ahnung, wie das Limit in Metern ist, aber es ist auf jeden Fall erlaubt von "Richtgeschwindigkeit 130" auf 100 zu setzen.
Du musst ja immer so fahren, dass Du jederzeit Herr der Lage bist.
Die Ausrede, von wegen ich bin doch 220 gefahren und da müsste man mir doch mehr Zeit lassen, zieht nicht. Cool
So ne ähnliche Frage habe ich mal irgendwo in einer Zeitung gelesen. Da hat ein Motorradfahrer gefragt wie es denn ist, wenn er 300 fährt und so ein Schild kommt.
Schönes Opamatik Cabrio mit Purpurrot-Perlmuteffekt und schwarzen Anteilen!
Ausserdem Klima, schöne 17" Felgen und Kindersitz aufm BeifahrersitzDumdididum

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#3
Nach neuster Regelung (aus ca. 2008) darf ab Schild 100 Km/h gemessen werden.
Früher mussten ca. 150m ohne Trichterung und ca. 50m mit Trichterung eingehalten werden!

Eine Trichterung wäre z.B. 100 Km/h a.g.O, dann 70 km/h Schild und dann Ortstafel 50 km/h.
Aber wie gesagt, eine Trichterung gibts nicht mehr!

Man kann theoretisch die Meßanlage unter dem Geschwindigkeitsschild aufstellen und fröhlich blitzen Erst mal was mampfen
Es gibt also kein Spielraum mehr!

Zu deinen Fragen nun:
1) ja
2) keine "Luft"

Grüße
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

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VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
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#4
@Skorpi Das Urteil, welches du zitierst, möchte ich gerne einmal sehen!

Bisher galt für jedes Bundesland eine eigene Regelung!

Dankeschön!
Grüße krujtzschoff

Aktuell bewegt:
AUDI Cabriolet, Zulassung 17.02.1994, MKB: ABK, Typbezeichung 2.0E @E85, Zulassungszeitraum 04-10
AUDI Coupé, Zulassung 13.04.1994, MKB: ABC, Typbezeichnung 2.6E, Zulassungszeitraum 11-03
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#5
Danke Dir Skorpi!

semu, wachsam
Schönwettercruiser 03-10: Kaktusgrün Perleffekt, Verdeck grün, Nappaleder Sesam, Wurzelholz, Audi Holzlenkrad seit 03/2009, Audi Holzschaltknauf seit 05/2010, 2x Reinholdmodule, Chrom Front, Tachoringe, Walde Gurtkappen, DELTA CC & 6-fach CD, Tempomat seit 06/2010, 205/55R16V Michelin Primacy HP seit 03/2011
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#6
(30.09.2010, 20:29)krujtzschoff schrieb: @Skorpi Das Urteil, welches du zitierst, möchte ich gerne einmal sehen!

Bisher galt für jedes Bundesland eine eigene Regelung!

Dankeschön!
Hi!
Das ist der aktuelle Stand der hiesigen Rechtsprechung, nach dieser die heutige Verkehrsüberwachung durchgeführt wird. Ich kann nur für NRW sprechen, aber ich habe derzeit nicht die Zeit und Möglichkeit das näher zu recherchieren!
Versuch es mit google Cool

Grüße
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#7
@Skorpi Nehme es nicht persönlich(ist also kein Angriff!) aber solche Aussagen sind ohne Paragraphen oder Gerichtsurteile überhaupt nichts wert! Ich wende auch keine Zeit auf, deine Aussagen zu bestätigen, dass musst du schon selber machen! Big Grin

Wer sich zu diesem Thema belesen will, dem empfehle ich das Radarfalle-Forum! Dort stehen verlinkte Urteile und eventuelle Gesetzesänderungen drin! Dort wird einem auch geholfen, wenn man die Notbremsung aus 220km/h nicht geschaft hat! Sollte man Geschwindigkeitsüberwachung um 3Uhr nachts in der 30er Zone beführworten, sollte man dem Forum aber lieber fern bleiben! Zwinker Komischerweise sind dort auch eine Menge Polizisten unterwegs!
Grüße krujtzschoff

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#8
Dann bringe ich es mal kurz auf den Punkt:
Ich arbeite beim Verkehrsdienst (Polizei Verkehrsüberwachung) und arbeite jeden Tag mit einem Laser- und Radargerät. Wenn dir meine Aussage nicht reicht, dann musst du halt googeln... Lesen

Semu wollte lediglich eine Aussage haben, ab wann gemessen wird. Die habe ich gegeben...
Wo es genau steht, muss ich auch erst erfragen bzw. auf der Dienststelle nachlesen... aber wie gesagt, ich habe leider keine Zeit und derzeit nicht die Möglichkeit dazu.

Aber ich finde, dass Semu mit meiner Aussage weiss, wo er dran ist. (NRW zumindest, aber ich denke, dass es Bundesweit so sein wird)

Gruß
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Vespa VBB 150 und PX 200

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#9
Regelung für NRW

und für die Anderen bitte selber raussuchen!

Der Rest

Zitat:'Gemäß Ziffer 1. 3 der Anlage 1 des Runderlasses vom 22.05.1996 in Verbindung mit dem Runderlass vom 09.04.1997 [bezogen auf NRW, M.] kann die an sich vorgeschriebene Mindestentfernung von 200 m u.a. in angemessener Weise am Anfang und am Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung unterschritten werden, wenn es sich um eine Unfallhäufungsstelle oder um eine schutzwürdige Zone handelt und aufgrund der örtlichen Verhältnisse sonst eine Messung nicht möglich wäre.'

(aus: Az. 3 Ss OWi 518/04 OLG Hamm)

Dieses ist aber auf einer Autobahn wohl nicht anwendbar!

Zitat:Aber ich finde, dass Semu mit meiner Aussage weiss, wo er dran ist. (NRW zumindest, aber ich denke, dass es Bundesweit so sein wird)

Und diese Annahme ist eben falsch! Selbst zwischen Berlin und Brandenburg gibt es dort eben unterschiede!

Es gab in Brandenburg schon Fehlmessung mit dynamischen/elektronischen Geschwindigkeitsschildern, die auch nicht rechtens waren aber von der Behörde die Verfahren eröffnet wurden! Somit kann man aber nicht auf eine korrekte Messung schliessen.
Grüße krujtzschoff

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#10
(30.09.2010, 21:31)krujtzschoff schrieb: Regelung für NRW

und für die Anderen bitte selber raussuchen!
Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei, RdErl. des IM vom 22.5.1996
Ist schon ein paar Tage her der Erlass.... Ätschibätsch Ätschibätsch Ätschibätsch

(30.09.2010, 21:31)krujtzschoff schrieb: Der Rest

Zitat:'Gemäß Ziffer 1. 3 der Anlage 1 des Runderlasses vom 22.05.1996 in Verbindung mit dem Runderlass vom 09.04.1997 [bezogen auf NRW, M.] kann die an sich vorgeschriebene Mindestentfernung von 200 m u.a. in angemessener Weise am Anfang und am Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung unterschritten werden, wenn es sich um eine Unfallhäufungsstelle oder um eine schutzwürdige Zone handelt und aufgrund der örtlichen Verhältnisse sonst eine Messung nicht möglich wäre.'

(aus: Az. 3 Ss OWi 518/04 OLG Hamm)

Dieses ist aber auf einer Autobahn wohl nicht anwendbar!

Urteil aus 2004...... ich sagte ja, seit ca. 2008 gibts die neue Regelung!
Bitte keine alten Kamellen hier auspacken, das trägt lediglich zur Verunsicherung bei! Uuups
Ich bin raus.......
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