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Hallo.
Was ist der Unterscheid zwischen Tüv-Teilegutachten und ABE?
Muss ich bei dem Teilegutachten dann noch zum Tüv und das abnhemen lassen?
gruß
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Hallo!
Eine ABE ist eintragungsfrei (ebenfalls eine EG Genehmigung) und ´lediglich mit einem Teilegutachten muss man zum TÜV.
Gruß
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ah super danke dir. wie teuer wird dass dann ca? weißte das zufällig?
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Ich schätze ab 45 EUR aufwärts, je nach dem was eingetragen werden soll.
Jede weitere Eintragung liegt dann bei ca. 25 EUR.
Am besten mal vorher beim Prüfer fragen, was das kostet
Gruß
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Hallo,
habe vor ein paar Tagen beim TÜV Süd, Distanzscheiben mit einem Teilegutachten von H&R eintragen lassen.
Für das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis hat der TÜV 47,30 € verlangt!
Jetzt muß ich lt. TÜV noch zur Kfz-Zulassungsstelle damit diese Eintragung in den Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein vorgenommen wird. Dies wird sicherlich auch nochmal um die 30 € kosten.
Somit kostet der Spaß ca. 80 €.
Gruß aus Landshut der Hauptstadt Niederbayerns.
Manfred
Nichts finde ich schöner, als unter dem weiß-blauen Himmel Bayerns zu cruisen.
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Da lag ich doch mit meinen 45 EUR goldrichtig.
Schau mal im TÜV Bericht, ob unten steht "bei der nächsten Änderung bei der Zulassungsstelle ändern lassen" oder "umgehend bei Zulassungsstelle ändern lassen".
Steht dort zweiteres, musst du wohl direkt zur Zulassungsstelle und JA, das wird noch mal bei ca. 30 EUR liegen.
Gruß
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(01.04.2011, 13:38)Skorpi schrieb: Da lag ich doch mit meinen 45 EUR goldrichtig.
Schau mal im TÜV Bericht, ob unten steht "bei der nächsten Änderung bei der Zulassungsstelle ändern lassen" oder "umgehend bei Zulassungsstelle ändern lassen".
Steht dort zweiteres, musst du wohl direkt zur Zulassungsstelle und JA, das wird noch mal bei ca. 30 EUR liegen.
Gruß Auf menem TÜV Bericht steht folgendes:
"Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen."
Der TÜV Prüfer sagte mir, ich soll die Eintragung bei der Zulassungsstelle demnächst vornehmen lassen.
Gruß aus Landshut der Hauptstadt Niederbayerns.
Manfred
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Ok, also dann direkt!
Schade, hätte ja sein können...
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(01.04.2011, 17:07)cabriofan schrieb: (01.04.2011, 13:38)Skorpi schrieb: Da lag ich doch mit meinen 45 EUR goldrichtig.
Schau mal im TÜV Bericht, ob unten steht "bei der nächsten Änderung bei der Zulassungsstelle ändern lassen" oder "umgehend bei Zulassungsstelle ändern lassen".
Steht dort zweiteres, musst du wohl direkt zur Zulassungsstelle und JA, das wird noch mal bei ca. 30 EUR liegen.
Gruß Auf menem TÜV Bericht steht folgendes:
"Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen."
Der TÜV Prüfer sagte mir, ich soll die Eintragung bei der Zulassungsstelle demnächst vornehmen lassen.
Gruß aus Landshut der Hauptstadt Niederbayerns.
Manfred Hallo,
heute habe ich die Eintragung der Distanzscheiben bei der Kfz-Zulassungsstelle vornehmen lassen.
Für die Eintragung habe ich 25,30 € bezahlen müssen.
Somit hat mir der Spaß insgesamt 72,60 € an Gebühren gekostet.
Gruß aus Landshut der Hauptstadt Niederbayerns.
Manfred
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Moin Manfred,
das finde ich aber interessant. H&R sagt doch selbst im Gutachten, dass man es nur nach erfolgter TÜV-Abnahme mitführen muss. Eine Eintragung beim Amt soll bei Gelegenheit (also nicht notwendigerweise sofort) erfolgen.
Teilegutachten #950F0027 für Beispiel-Spurplatten: 16mm, System DR (#16234571). Dort steht auf Seite 1:
Zitat:Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
...
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) durch die
zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in
der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
...
Speziell der blau markierte Absatz heißt imho übersetzt: Der TÜV kann sagen, ob "sofort" oder "bei Gelegenheit" eingetragen werden muss.
ABER: H&R schreibt im selben Dokument auf Seite 9:
Zitat:Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
Feld: 22 (z.B.)
Eintragung: Zu 15.1 u. 15.2: in Verb. m. 15 mm dicken Distanzringen vuh Typ H&R30234571*Hierbei keine Schneeketten verwenden
...der rot gemarkerte Text heißt meines Erachtens, dass keine sofortige Eintragung erfolgen muss...
...hat der TÜVer vielleicht übersehen?
sonnige Grüße
alles unter 2,6 Liter ist Steuerhinterziehung!
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