Typisierung - Einzelgenehmigung
#1
Habe gestern mein Cabrio dem TÜV vorgeführt

(Grund: ESD Sebring eintragen lassen)

Nachdem der Preisunterschied zwischen Auspuff eintragen und komplette
Neutypisierung inklusive eingehender technischer Überprüfung unter 100 Euro
ist, habe ich mir gleich eine Einzelgenehmigung machen lassen.

Fazit der technischen Überprüfung: überdurchschnittlich guter Zustand,
Karosserie, Fahrwerk, Motor und Antrieb ohne Makel, Beleuchtung etc. völlig OK,
Abgas in der Norm, keine Beanstandungen.

(ich hab dem Cabrio vorher eine neue Automatik, neue Reifen, neue Bremsen, neuen Thermostat und bis auf die DEs alle Leuchten neu spendiert)

Damit hatte ich nach einer Stunde eine neue Einzelgenhmigung in der Hand und ein
Kaufangebot vom Prüfingenieur.

(Zweiteres habe ich natürlich abgelehnt)
Gruss

der Klosterneuburger

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#2
Servus,

könntest Du netterweise den nicht-österreichischen Lesern hier erläutern was eine "Typisierung" bzw. "Neutypisierung" nach österreichischem Straßenverkehrzulassungsrecht bedeutet?

So ungefähr vorstellen kann ich's mir ja - aber letztlich wäre das auch nur geraten.

Grüße Richtung Wien,

Kai
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#3
(20.09.2011, 10:07)Kai-8G schrieb: Servus,

könntest Du netterweise den nicht-österreichischen Lesern hier erläutern was eine "Typisierung" bzw. "Neutypisierung" nach österreichischem Straßenverkehrzulassungsrecht bedeutet?

So ungefähr vorstellen kann ich's mir ja - aber letztlich wäre das auch nur geraten.

Grüße Richtung Wien,

Kai

Typisierung nennt man den Vorgang, der für Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis notwendig ist, um eine sog. Einzelgenehmigung zu erhalten. Auf Basis der Einzelgenehmigung wird das KFZ dann von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen.

Eine EU-Betriebserlaubnis gibt es zwingend erst für Fahrzeuge, die nach 1997 erstmals zugelassen wurden (es gibt da keinen genauen Termin). Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Generalimporteur die Fahrzeugdaten in die zentrale Genehmigungsdatenbank eingetragen hat.

Im Zuge der Typisierung wird das Fahrzeug von einem Sachverständigen überprüft.
(Schwerpunkt technische Überprüfung und natürlich nachträglicher Einbau von Zubehör, technische Veränderungen am Fahrzeug, etc.). Wenn alles OK, dann gibts die Einzelgenehmigung.

Werden am Fahrzeug nachträglich Veränderungen vorgenommen, kann die Betriebserlaubnis erlöschen (wie in Deutschland).
Gruss

der Klosterneuburger

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