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Hallo,
ich habe einen Twingo für meine Frau gekauft und beim Kauf habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 bekommen und keinen Tüv-Bericht und das Fahrzeug war schon abgemeldet.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht die HU mit 05/17 (original, da der Schein vom Vorbesitzer im Mai 2015 erst ausgestellt wurde)
Brauche ich nun noch den Tüv Bericht für die Zulassung oder reicht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit dem Datum ?
Gruß
Matze
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Moin ,
normaler Weise reicht die Zulassungsbescheinigung . Daraus ist ja ersichtlich , das der Wagen noch TÜV hat.
Frag aber lieber noch mal bei der Zulassungsstelle nach .
Damit der Weg nicht umsonst ist .
Gruß aus OWL
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Hey.
Da ich beruflich damit zu tun habe: rein rechtlich brauchst du mindestens den HU Teil des Berichts. Die AU ist mittlerweile Bestandteil der HU und daher weist eine positive HU automatisch auf die positive AU hin. Es gibt natürlich Zulassungsstellen die das nicht so eng sehen und denen reicht dann nen Stempel.
Notfalls kannst du aber am Stempel in der Zulassungsbescheinigung sehen welche Organisation die HU gemacht hat und bekommst bei denen nen Nachdruck der HU.
Grüße,
Max
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So,
ich habe den Vorbesitzer angerufen und er hat mir mitgeteilt das der Wagen beim Tüv Nord war.
Dann werde ich mal sicherheitshalber eine Zweitschrift dort beantragen bzw. morgen mal rumfahren zum Tüv-Stützpunkt.
Laut deren Internetseite kostet diese knapp 15 Euro.
Danke für eure Tipps.
Gruß
Matze
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Hallo zusammen
hier kann ich für unsere Zulassungsstellen im Umkreis sprechen: eine Zulassung ohne HU-Untersuchungsbericht ist nicht möglich. Grundsätzlich sollte auch immer der letzte Untersuchungsbericht mitgeführt werden, hab ich aber bei einer Kontrolle noch nicht gesehen, das der verlangt wurde.
Den Vorbesitzer hast ja schon gefragt; am besten wäre es wirklich, wenn der nochmals genau schaut, ob er den Bericht irgendwo hat.
Schönen Sonntag
der Charly
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13.06.2016, 17:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2016, 17:36 von audi100S.)
Hallo zusammen,
bei mir wollte man den Bericht bisher auf der Zulassungsstelle nie sehen.
Es war immer ausreichend, wenn der Nachweis in Form eines Stempels im alten Fahrzeugschein war oder eben vorne eingedruckt war, so der Schein noch recht neu war.
Beste Grüße
Christian
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Hallo Matze,
denke aber bitte daran, dass du verpflichtet bist den Tüvbericht immer mitzuführen.
Solange du aber nicht angehalten wirst, kann man ja sparen. Aber ist es das wert? Ich persönlich habe das so gelöst, das alle Dokumente im jeweiligen Auto sind. Das heißt im Cabrio liegt der Tüvbericht, HU, Fahrzeugschein und Versicherungsnummer in Kopierform. Das ist zwar auch nicht korrekt, allerdings stimmt das die Rennleitung milde. Es sei denn, man verscherzt es sich gleich von vorn herein.
Gruß
Andreas
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