Unterbodenbeleuchtung
#1
Hallo Gemeinde,

da ja am Sonntag wieder fast &Furious in der Glotze lief, würdees mich mal interessieren, ob eigentlich schon alleine der Verbau soclher Unterbodenbeleuchtungen verboten ist, oder nur der Einsatz!??!
Mir schwebt vor, das ich sowas mit dem Türkontakt kopplen will, also wenn die Tür auf ist, dann leuchtet es, sonst nicht! Ist das verboten???

Gruß
Ralph
Gruß
Ralph


Jedem Raudi seinen Audi

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#2
Kurz und knapp, ja es ist verboten. Oft Geistert die allgemeine Aussage durch die "Comunity" das der Anbau zwar erlaubt sei, das betreiben aber nicht. Diese Aussage ist schlichtweg falsch da die Leuchten weder Prüfzeichen haben noch ABE oder sonstwas und beim Anbau somit die Betriebserlaubniss des Fahrzeugs erlischt. Noch dazu kommt das Neon Farbene Röhren im Strassenverkehr unzulässig sind.

Die Ausstiegsbeleuchtung wie du meinst darf man Anbauen wenn die Leuchten ein Prüfzeichen haben und !keine! Neonbeleuchtung ist. Also Quasi reine weisse Leuchten.
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#3
@ Kingpin: Danke dir schonmal. Die leuchten ahben ein prüfzeichen, MIT E-ZERTIFIKAT !! e13 021544, somit wäre die Hürde schonmal genommen. Es handelt sich um LED-leuchten, also kein Neon, wie sieht's denn nun damit aus?!?

gruß
Ralph
Gruß
Ralph


Jedem Raudi seinen Audi

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#4
Na das ist schonmal was Smile Jetzt musste die Lampen mit den Türkontakten Koppeln, ich bin mir nur nicht sicher ob der Motor laufen darf oder nicht. Ich muss übringend zugeben das ich eine Neonrote Beleuchtung an meinem alten Renault Coupe hatte Bääääää
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#5
Da ich das soweiso nur zum ein- und aussteigen ntzen will, brauch der Motor nicht laufen dürfen, wäre egal. ich nehme wenn dann 4 blaue Röhren, oder aber welche wo ich die farbe einstellen kann, gibts auch mit automat. farbwechsel usw., mal sehen.
Im prinzip würden die dann ja genauso geschalten wie das Innenlicht!??!

Gruß
Ralph
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Ralph


Jedem Raudi seinen Audi

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#6
Bei der Austiegsbeleuchtung dürftest du soweit ich weiss nur Zwei Nutzen, auf Fahrer und Beifahrerseite. Das mit dem Laufenden Motor hat folgenden Grund, wenn die Leuchten bei Laufenden Motor über ein Relais ausgeschaltet werden, kann man sicher gehen das du sie nicht wärend der Fahrt in Betrieb nehmen kannst.
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#7
na gut, das ließe sich ja bewerkstelligen, lasse das sowieso von meinem Hifi-Fachbetrieb einbauen, von wegen der Elektrik, die werden das dann wohl so verkabeln können!

Also dann nur 2 leuchten außen, die andern beiden dürfte ich doch dann innen anbringen oder?? Also genauso verkablet wie die außen!

Gruß
Ralph
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#8
Ich würd echt einfach mal zum Tüv gehen und so nen Heino mal anhauen wies aussschaut mit der Rechtlichen Seite. Nicht das du ein Haufen Schotter für den Einbau rausknallst und der Schlitten das nicht mehr durch die alle Zweijährige Prüfung des Technischen Überwachungsverein kommt Baaa
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#9
Jo, das werd ich dann wohl besser auch mal tun. Wir haben hier zum Glück nen guten TÜV-menschen, der macht vieles möglich, den frag ich mal.

Gruß
Ralph
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#10
Habe gerade mitd em TÜV gesprochen, die wissen es selber nicht, ob es nun erlaubt ist oder nicht, eintragen wollen sie es nicht, aber dulden bei der HU! Werd emich da aber trotzdem noch genauer informieren!

Gruß
Ralph
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