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Guten Morgen, Cabrio-Gemeinde!
Ich habe meine Felgen vor gut einem Jahr durch einen DEKRA-Prüfer abnehmen lassen und daraufhin auch einen Schreiben bezüglich dieser Abnahme von der DEKRA bekommen! (z.Z. finde ich dieses leider nicht! - anderes Thema)
Zählt dieses Schreiben als Eintragung oder muss man auf jeden Fall einen neuen Fahrzeugschein mit den umgetragenen Daten erstellen lassen?
Vielen Dank für die Antworten im vorraus!
Schöne Grüße aus Kölle
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Hallo,
soweit ichw eiß, wird im Fzg-schein kaum mehr was eingetragen, man bekommt extra zettel, wo die Abnahme dokumentiert ist.
Gruß!
Ralph
Gruß
Ralph
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Hallo, Ralph!
Du hast ja auch so einige Umbauten an Deinem Fahrzeug - in welcher Form sind diese denn bei Dir eingetragen?
Ich hätte ja nur von der DEKRA eine Abnahme-Bescheinigung - nicht vom Amt/Behörde!
Schöne Grüsse aus der DOM-Stadt
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Moin Jungens,
Das Schreiben, welches du von dem DEKRA-Menschen bekommen hast, ist dahingehend wichtig für TÜV und Kontrollen der grünen Mitbürger. Und auch für die Übernahme der Daten in den Fahrzeugschein!
Also schleunigst suchen!!!
Eintragen lassen musst du dieses nicht im Fahrzeugschein. Soll heißen, es ist nicht vorgeschrieben.
Damit dir solch ein Mißgeschick aber nicht wieder passiert, würd ich sagen du lässt es aber in den Fahrzeugschein eintragen.
Dazu wird dir auf der Zulassungsstelle ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt. (= Kosten für dich)
Ob allerdings auch der Fahrzeugbrief dazu benötigt wird kann ich dir nicht sagen. Meine aber das es auch da eingatragen wird.
Wiegald
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
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Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Hab gerade bei der DEKRA angerufen! Eine Kopie der Abnahme kostet 9,00 Euro und ist sofort verfügbar!
Da hab ich wohl nochmal Glück gehabt!
@Wiegald: Habe mich auch bezüglich der Gültigkeit dieser Abnahmebescheinigung erkundigt - deine Ausführungen sind absolut korrekt - die Bescheinigung der DEKRA ist gültig und eine Eintragung in den Fahrzeugschein nicht nötig!
Zur Zeit dürften die Polizisten, bei meiner fehlenden Abnahmebescheinigung, nur einen Mängelschein mit einer 2 Wochen Frist ausstellen (lt. DEKRA)!
Ein Kumpel meinte gestern zu mir, daß die Polizisten nur den Fahrzeugschein als amtlich-geprüftes Zertifikat anerkennen müssen und meinen Wagen sogar stilllegen dürften!
Das scheint ja glücklicherweise nicht so einfach der Fall zu sein!
Schöne Grüße aus Kölle