Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel
#1
Hallo Freunde,
nehmen wir doch mal die nachfolgende Geschichte, die keine Zufölligkeiten mit mir bekannten lebenden Personen hat:
Angenommen wir sind kürzlich von Stg. nach Frf. umgezogen und haben unseren 2. Wagen nicht umgemeldet.
Bis dato kein Problem, allerdings haben wir jetzt vom Ordnungsamt eine Vorladung bekommen, wegen nachfolgendem Sachverhalt:
Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel (§ 27 Abs. 2. StVZO), was wahrscheinlich durch den ein oder anderen Strafzettel wegen Falschparken ausgelöst wurde,

das würde bedeuten, das wir das Fahrzeug ummelden müssten und hierfür höhere Versicherungseinstufung/Ummeldekosten anfallen.

Wie könnte man das "legal" umgehen? Habe jetzt überlegt, für meine Freundin, auf welche das Fahrzeug zugelassen ist, wieder einen 2. Wohnsitz im bisherigen Zulassungsbezirk anzumelden und dann ebenfalls zu argumentieren, dass der gewähnliche Standort Stuttgart ist, da meine Freundin mit dem Zug pendelt.

Any commments, ideas?
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#2
Hi Wolfgang,

falls deine Eltern noch in Stuttgart wohnen, kannst du auch diese Adresse nutzen und als Zweitwohsitz anmelden.

Argumente, wie die bereits genannte Zugpendelei, brauchst du beim Zweitwohnsitz nicht.
Bei von mir erstellten Angeboten in der Teilemarkt-Kategorie "Biete", handelt sich um Privatverkäufe, ohne gesetzliche Gewährleistung. Rücknahme oder Umtauch sind ausgeschlossen.

Freundliche Grüße
Peter
[Bild: bh4k9d7dn5oy2yoe0.jpg]
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#3
Moin Wolfgang!

Genau - einfach auf dem Zweitwohnsitz anmelden - dann sagt keiner mehr was!

Ich hab' in Aachen keine 07'er Zulassung bekommen - warum auch immer... bei meinem Zweitwohnsitz kein Problem...

Vielleicht hilft das ja Deinem "Bekannten" NinjaNinja

Gruß,
Bastian Zwinker
[Bild: attachment.php?aid=3763]
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#4
o.k. das mit dem zweitwohnsitz ist kein problem. Aber wenn das Ordnungsamt shcon mal dahinter gekommen ist, wie muss ich das argumentieren?
Welches Busgeld erwartet uns für die Zeit von August bis jetzt, wo wir das Auto nicht umgemeldet hatten?
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#5
o.k. das mit dem zweitwohnsitz ist kein problem. Aber wenn das Ordnungsamt shcon mal dahinter gekommen ist, wie muss ich das argumentieren?
Welches Busgeld erwartet uns für die Zeit von August bis jetzt, wo wir das Auto nicht umgemeldet hatten?
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#6
o.k. das mit dem zweitwohnsitz ist kein problem. Aber wenn das Ordnungsamt shcon mal dahinter gekommen ist, wie muss ich das argumentieren?
Welches Busgeld erwartet uns für die Zeit von August bis jetzt, wo wir das Auto nicht umgemeldet hatten?
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#7
Ich würde sagen das kommt sicher darauf an ankommt, ob dir beispielsweise ein Strafzettel dadurch nicht zugegangen ist und die dich erst ausfindig machen mussten.

Könntest sagen, dass du den/die Sachbearbeiter/in darauf hingewiesen hast, die Stuttgarter Wohnanschrift als Zweitwohnsitz bei zu behalten. Ich habe damals auch nichts schriftliches bekommen. Habe mich in Jena nicht abgemeldet und in Hamburg beider Anmeldung nur darauf hingewiesen. Wäre somit auch nur eine mündliche Anmeldung.

Mal sehen was die bei der Anmeldung vom Auto in Jena sagen. Zur Not melde ich mich wieder in Jena an.
Bei von mir erstellten Angeboten in der Teilemarkt-Kategorie "Biete", handelt sich um Privatverkäufe, ohne gesetzliche Gewährleistung. Rücknahme oder Umtauch sind ausgeschlossen.

Freundliche Grüße
Peter
[Bild: bh4k9d7dn5oy2yoe0.jpg]
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#8
Hi reiserchen,

bitte unbedingt aufpassen bzw. besser vorher erkundigen, einige Städte sind auf die Idee einer Zweitwohnungssteuer gekommen. Kann unheimlich teuer werden. Selbst wenn es bei den Eltern ist, wird eine "übliche" Miete angenommen. Man kann aber bei einigen Städten ein Zimmer (Ohne Bad etc.) im Haus der Eltern ohne Zweitwohnungssteuer haben Big Grin

semu
Schönwettercruiser 03-10: Kaktusgrün Perleffekt, Verdeck grün, Nappaleder Sesam, Wurzelholz, Audi Holzlenkrad seit 03/2009, Audi Holzschaltknauf seit 05/2010, 2x Reinholdmodule, Chrom Front, Tachoringe, Walde Gurtkappen, DELTA CC & 6-fach CD, Tempomat seit 06/2010, 205/55R16V Michelin Primacy HP seit 03/2011
[Bild: 132139.png]


[Bild: sign2.jpg]

VCDS (VAG-Com) Service Raum 09xxx und 01xxx für alle VAG Modelle
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#9
Wenn ihr schon bei der Kommune fragt, nicht die Müllgebühr vergessen. Kein Spaß. Die Müllsatzungen könnten für eine weitere Person (wenn auch nur Zweitwohnsitz und nie da) ein größeres Müllgefäss für die Wohneinheit mit entsprechend höheren Gebühren vorsehen. Kann teurer werden als eine Zweitwohnungsteuer.
Gruß und allzeit unfallfreie Fahrt.
Jürgen
A4 Cabrio 1.8T, moroblau mit blauem Dach, 17 Zoll, schwarzes Leder und einer Menge weiterer Annehmlichkeiten
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