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Zum Thema Betrug...
Hi...
Ob es sich hier um Betrug deines Verkäufers handelt oder dessen, kannst du wohl nicht mehr wirklich nachweisen...
Aber...
Du hast einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen (hast du doch, oder?), der bestimmte Eigenschaften des aufgeführten Gegenstandes (Auto) zusichert... unter Anderem eine bestimmte KM-Zahl. Diese elementare Eigenschaft ist weitaus höher als angegeben und verringert damit die erwartete Lebensdauer des Fahrzeuges.
Normalerweise ist der Kaufvertrag dann nichtig, wenn eine elementare Eigenschaft nicht erfüllt wird...
In wie weit das jetzt in deinem Fall wirklich auf deinen Kaufvertrag zutrifft kann ich als Leihe jetzt nicht sagen.
Gruß
Sascha
Gruß
Sascha
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Hallo, also wenn ich mir die Rechnungsdaten (2004) und das Zulassungsdatum auf den Verkäufer (2006) ansehe dann ist er evtl. selbst schon betrogen worden und zwar von dem der ihm das Auto verkauft hat.
So gesehen hat eigentlich jeder von uns der ein als "gebraucht" erworbenes Fahrzeug weiterverkauft nur die Möglichkeit das Fahrzeug mit dem Kilometerstand lt. Tacho zu verkaufen denn wer kann schon mit Sicherheit sagen, dass die Vorbesitzer nichts gedreht haben.
Also ich würde mich bei meinem Cab im Falle eines Weiterverkaufes (wird nicht passieren ) nicht dazu hinreissen lassen die Kilometer die der Tacho zeigt als maximal bzw. tatsächlich gelaufene Km-Leistung anzugeben -ar2- mein Cab hatte 4 Vorbesitzer wer weiß wer weiß ob die da was gedreht haben -ar2- allerdings hab ich den "alten" Kfz-Brief auch mit erhalten und kenne die Vorbesitzer zumindest vom namentlichen Eintrag im alten Brief UND würde es trotzdem nicht garantieren.
Also hier in diesem Fall dem Verkäufer einen Betrug nachzuweisen wird denke ich sehr schwierig werden.
Eine Rückabwicklung zu erreichen ist evtl. drin aber vielleicht auch mit dem Risiko verbunden, dass der Verkäufer (der kennt das Fz ja relativ lange und gut) plötzlich Mängel feststellt die Du angeblich verursacht hast um den Rückerstattungsbetrag zu drücken.
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Gruss aus PAF Bayern
Helium
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Also im Kaufvertrag stehen die 130tkm ohne irgendwelche Zusatzbemerkungen (wie zB. lt. meines Wissens).
Ausserdem hab ich ihn bei der Besichtigung öfter darauf angesprochen ob der Kilometerstand wirklich stimmt. Er hat die Frage immer mit ja beantwortet (habe drei Zeugen und noch zusätzlich seine eigene Freundin).
Habe gestern mit seiner Freundin telefoniert weil er nicht da war, und sie hat auch gemeint das ich ihn öfter gefragt habe.
Falls es wirklich zu einer Rückerstattung des Kaufbetrages kommen sollte, kann er mir keine noch nicht vorher bekannten Defekte anhängen, weil ich das Fahrzeug lediglich überführt habe.
Das Auto steht in der Werkstatt weil diverse Reparaturen vorzunehmen sind, aber ich habe die Reparaturfreigabe erstmal zurückgezogen. (Also wird das Auto nicht weiter genutzt, bevor nicht alles geklärt ist)
Nachdem was ich bisher gelesen habe ist doch mit der angegebenen Kilometerlaufleistung im Vertrag der Kaufvertrag nichtig. Oder täusche ich mich da??
(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....oder wie war der Spruch??)
Vielen dank nochmal für die zahlreichen Antworten.
Lg
Helmut
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Hi!
Ich finde, man sollte bei nem 17 Jahre alten Auto mal die Kirche im Dorf lassen. Ich würd den VK mal drauf ansprechen und schauen, ob man sich irgendwie auf ne Diferenzzahlung einigen kann. Wäre mal interessant zu wissen, was Du gezahlt hast.
Gruß
Ollfried
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Hi,
auf sich beruhen lassen würd ich das auch nicht, aber wenn du nen guten Kurs bezahlt hast, dann sollte man sich da doch irgendwie anders einigen können, als da jetzt so'n Streit vom Zaun zu brechen.
Gruß
Ralph
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Hi Helmut,
ich habe mir vor Kurzem einen Audi 100 C4 S4 2.2 Turbo BJ 91 aus 1. Hand mit ebenfalls ~130Tkm angesehen.
Mal vom "S" abgesehen zahlt man für solche alten Autos mit so wenig Kilometern schon wieder richtig, richtig viel Geld.
Falls dies bei dir nicht unbedingt der Fall war/ist und es ein vermeintliches "Schnäppchen" war - ist man selbst Schuld da reingefallen zu sein und sollte dem Verkäufer nichts anhängen. Zumal er ja anscheinend auch schon betrogen wurde...
Aber wenn du es genau wissen willst frag einen Anwalt. Ob es den Streitwert rechtfertig muss du enscheiden.
Was hast du denn nun eigentlich bezahlt?
semu
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semu schrieb:ist man selbst Schuld da reingefallen zu sein und sollte dem Verkäufer nichts anhängen.
semu
Moin,
ich nehme dieses Zitat mal als Beispiel für den "Unterton, den ich hier bei vielen rauslese, wonach man als Käufer völlig behämmert sein muß.
Leute, geht's noch?!?!?!?!
Niemand kann wissen wieviel Kilometer so ein Wagen tatsächlich runter hat, also zählen die Angaben des Verkäufers auf die mans ich mehr oder weniger verlassen muß, es seid enn man fragt die Historie vorher ab und selbst die stimmt nicht wie wir gelernt haben.
Wie auch immer, Aftershock hat den Wagen in gutem Glauben gekauft und ich finde es nicht in Ordnung wenn einige von euch ihm die Schuld dafür geben wollen, das er betrogen wurde (ob absichtlich oder nicht).
Gruß
Ralph
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Guten Morgen,
den von Ralph angesprochenen Unterton habe ich auch festgestellt und deute
ihn mal in die Richtung: "Man darf halt nicht nur auf den Kilometerstand achten."
Das sehe ich auch so. Vor drei Tagen erzählt mir mein Dönermann ganz stolz,
dass er (direkt nach der Fahrerlaubnis) jetzt auch einen Audi hat. Ist ein A4
von 1997 und ist 75.000km gelaufen. Ob ich mir den nicht mal anschauen
könnte.
Bei schrillten natürlich sämtliche Alarmglocken aber als ich den fast neuen
Motorraum sah, war für mich die Sache plausibel. Alle Services bei Audi gemacht
älteres Ehepaar, Erstbesitzer, Wagenfarbe grün. Hitzeabschirmbleche im
Motorraum wie neu, auf den Gummis noch das Talkum drauf, Reifen von
2003 mit vollem Profil. Sitze wie neu, innen ohne Makel.
Was ich damit sagen will: sowas gibt es schon, aber erstens schwer zu finden
und zweitens nur nach dem Tachostand zu gehen ist nicht der beste Tipp.
Trotzdem ist es natürlich nicht OK falsche Angaben zu machen, aber dazu
wurde schon genug geschrieben.....
Gruß
Markus
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Tach(o),
muss aber nicht heißen das solche Kisten auch wirklich gut sind,
denn Autos stehen sich auch kaputt. Die müssen gefahren werden!
Die ganzen Gummis und Lager altern trotzdem und wenn man Pech
hat fängt es dann hier und da an zu quietschen und zu klappern.
Aber man kann auch Schwein haben...
sonnige Grüße
Torsten
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Hallo Herr Clubkollege....
Es ging um einen Audi A4, nicht um nen Opel Omega!
Gruß
Markus
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