Beiträge: 17
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2005
Fahrzeug: Derzeit kein Cabrio
Verdeckart: Derzeit kein Cabrio
Danke: 0
0 Danke aus 0 posts
Naja. Unser Pauker hat da mit der Teilhaftung schon net Unrecht.
Es soll ja nicht bedeuten, daß so schnell fahren an sich schlimm ist,
nur wenn´s kracht fällt´s halt mehr ins Gewicht...
LG
Phil
Beiträge: 436
Themen: 21
Registriert seit: Aug 2004
Fahrzeug: Audi Cabrio
Baujahr: 2-1992
Hubraum (CCM): 2309
Motorkennbuchstabe: NG
Verdeckart: manuell
Danke: 2
19 Danke aus 11 posts
Aha, ich habe offensichtlich einen Nerv getroffen.
Wie wäre es denn mal mit einer inhaltlichen Auseinandersetzung anstelle von Häme?
kommt gut rüber ins neue Jahr
Hans-Jörg
Audi Cabrio Automatik 2,3l, rot, Bj 1992, Holz, 15" Bratpfannen-Alufelgen mit stylischen tiefschwarzen Ballonreifen (die Karosserie bedankt sich), und die Pedale werden zärtlich mit nackten Füßen gestreichelt.
Um die rechtliche Situation zu klären:
Die meisten Autofahrer wissen, dass es auf der Autobahn eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gibt. Sehr viele wissen aber nicht, was dies nun eigentlich bedeutet:
Der Gesetzgeber hat diese Richtgeschwindigkeit in einer Verordnung niedergelegt, um das Fahrverhalten auf den Autobahnen zu verbessern. Dabei handelt es sich aber nicht um eine strikte Anordnung, sondern lediglich eine Empfehlung. Die Frage ist nun oft, was es denn nun konkret bedeutet, wenn man auf einer freien Autobahn diese Richtgeschwindigkeit überschreitet. Viele meinen, dass in einem solchen Fall automatisch ein Mitverschulden angenommen würde, wenn es zum Unfall kommt.
Davon kann keine Rede sein. Wer Fahrfehler macht, haftet für die Folgen - gleichgültig, wie schnell er gefahren ist. Wer aber keinen Fahrfehler begeht, sondern sich trotz der erhöhten Geschwindigkeit korrekt verhält, hat keine Sanktionen zu befürchten, weil es sich eben lediglich um eine Empfehlung handelt. Dennoch hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Kraftfahrer, der diese Richtgeschwindigkeit überschreitet, im Falle eines Unfalls sich nicht darauf berufen kann, korrekt gefahren zu sein. Er meinte sogar, dass der Nachweis, der Unfall sei trotz überhöhter Geschwindigkeit unvermeidbar gewesen, in diesem Fall versagt sein soll. Dies dann, wenn er nicht nachweisen kann, dass vergleichbare Unfallfolgen auch bei 130 km/h eingetreten wären. Dies entspricht dem Bild des "Idealfahrers", von dem der Bundesgerichtshof ausgeht, dass er sich eben grundsätzlich vorsichtig verhält und deswegen diese empfohlene Richtgeschwindigkeit nicht überschreitet.
Das OLG Hamm hat nun in einer neuen Entscheidung festgestellt, dass nicht in jedem Fall die Überschreitung dieser Richtgeschwindigkeit bei Unfall dazu führt, dass man sich seine eigenen Ansprüche kürzen lassen muss. Er beruft sich auf § 17 StVG, der die Haftungsverteilung regelt und stellt fest, dass erst die Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge bei einem Unfall das endgültige Ergebnis bringt.
Wenn nun ein anderer Kraftfahrer einen bedeutenden Fahrfehler begeht und es dadurch zum Unfall kommt, so entfällt jegliche Mithaftung des anderen Fahrers, auch wenn er zu schnell gefahren ist. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der Unfall sich auch ereignet hätte, wenn die Richtgeschwindigkeit eingehalten worden wäre.
Michael[COLOR=red]
Beiträge: 196
Themen: 10
Registriert seit: Mar 2006
Fahrzeug: Audi Cabrio
Baujahr: 1997
Hubraum (CCM): 2,6
Motorkennbuchstabe: ABC
Verdeckart: manuell
Danke: 0
0 Danke aus 0 posts
Zu der ganzen Diskussion "Schnellfahren" möchte ich noch folgendes zu bedenken geben: Durch jahrelange Außendiensttätigkeit mit Fahrleistungen nicht unter 60.000 km im Jahr habe ich für mich herausgefunden, dass ich besser über mehrere Stunden schnell fahren kann ( 180 -220 km/h) als mit 100 - 130 km/h zu bummeln. Meine Konzentration ist wesentlich höher! Allerdings muss die Geschwindigkeit der ganzen Verkehrssituation angepaßt sein. Bisher habe ich noch keinen selbstverschuldeten Unfall gehabt und das soll auch so bleiben!
Mit unserem Cabrio ( 2,6 110 KW) allerdings bin ich in 9 Monaten erst einmal mit der möglichen Höchstgeschwindigkeit gefahren, nur um zu testen was der Kleine so schafft.
Für mich ist dieses Auto aber nicht dafür da eine möglichst große Strecke in kürzester Zeit zurückzulegen. Über Landstrassen cruisen ist eigentlich schöner. Dann wird es auch gleichgültig sein, ob man nun einen 5 od. 6 Zyl. 2,6 od. 2,8 fährt.
Und wenn ich's mal richtig krachen lassen will setzte ich mich auf mein Motorrad
Allzeit Gute Fahrt
Frontantrieb ist Teufelswerk!
1997 AUDI Cabriolet (ABC) - Das Auto meiner Frau
1988 AUDI 100 Quattro Typ 44 (NF) - Meiner
Beiträge: 157
Themen: 21
Registriert seit: Apr 2006
Fahrzeug: Audi Cabrio
Baujahr: 1993
Hubraum (CCM): 2.0l
Motorkennbuchstabe: ABK
Verdeckart: manuell
Danke: 11
3 Danke aus 3 posts
Halllo liebe Zielgruppe,
@ joe black:
100%ige Zustimmung. Ich bin selbst viel im Außendienst und muss in der Regel in möglichst kurzer Zeit von A nach B. Ein grund, warum ich keinen Spaß mehr am Fahren hatte. Ich habe mir das Cabrio zugelgt, um mal wieder Spaß zu haben.
Nachdem ich einen 2.8er Automatik probegefahren bin, der mich kein bischen überzeugte (ich nehme an, der war schlicht und ergreifend kaputtgeheizt, hatte einen Durschnittsverbrauch laut BC von 13 Litern und kam nicht in die Hufe), habe ich mich für einen kleinen Vierzylinder entschieden. (Lieber wäre mir der 5-Banger gewesen, da ich die Maschine aus meinem Audi 100 kenne)
Aber die entscheidung war gut: Der Zweiliter läuft seidenweich und ich muss ganz ehrlich sagen, ab 160 km/h wird mir der Wind zu laut.
Früher war ich noch anders gestrickt, da wurde gebrettert, was das Zeug hält, aber nun bin 40 und es geht alles ein wenig ruhiger.
Ich genieße im Cabrio einfach die Ruhe und Spaßgefühl.Zum "unter-Zeitdruck-von-A-nach-B-Rasen" habe ich meinen Dicken, den Spaß im Cabrio will ich genießen.
Gruß
Andreas
Mit luftigen Grüßen
Andreas 'XoTZIL' Bockelmann
Bj. 1993, 2 Liter "Bauernmotor" aber D3. Das werksseitige Gamma musste Radio mit DAB weichen.
Der Auspuff wurde durch Edelstahl ersetzt. Der Rest ist original.
Beiträge: 336
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2006
Fahrzeug: Derzeit kein Cabrio
Baujahr: 2009
Hubraum (CCM): 1998
Motorkennbuchstabe: NG
Verdeckart: manuell
Danke: 0
0 Danke aus 0 posts
Naja, 240 für nen Audi ist ja wirklich nicht die Welt, Aber an das Brabbeln und röcheln eines scharfen 5-Enders kommt kein 4- und kein 6-Zylinder an. Und mit ein paar kleinen Änderungen am Motor rennt ein 5-Zylinder jedem 6-Zylinder davon. Habe natürlich auch ein Beweisfoto aber wie krieg ich das Ding hier rein??? Wer es will kann ja mal bei meiner Nickpage auf www.geilekarre.de vorbeischauen - mein Nick ist RS999.
Aber den Sound des 5-Zylinders würde ich nie eintauschen wollen! (Höchstens gegen nen V8 oder V10 Sound...)
Und ich muss sagen dass man sich mit 130 genauso den Schädel einrennen kann wie mit 250 - das spielt auch keine Rolle mehr. Und jeder der Vernünftig ist fährt sein Auto auch nur bei absolut leerer Bahn in solchen Geschwindigkeitsregionen.
PS: Wer sich um die Haltbarkeit sorgen macht: 200km Dauervollgas bei über 250km/h sind kein Problem, fahre alle 2 Wochen über 800km (nachts!) nach Berlin, und dann immer Voll durch (seit 50000km ohne Probleme)
Cabrio wird geschlachtet, bei Interesse PN.
Neues Auto: Opel GT...
|