07.08.2008, 10:06
Moin,
wie kommst Du darauf, dass das Anbringen von nicht eingetragenen Felgen, oder der Abbau von sicherheitsrelevanten Teilen nicht vorsätzlich wäre??
Alles, was Du selbst änderst, machst Du per se vorsätzlich und da kann sich auch niemand rausreden, er hätte es nicht besser gewusst.
Ist wie bei der STVO, wenn Du die Regeln nicht kennst (oder missachtest), musst Du trotzdem zahlen.
So sehe ich das jedenfalls
Gruss, H
lli
CapeHorn schrieb:Nur bei Vorsatz ist die Versicherung weiter vollständig leistungsfrei. D.h., ist man künftig teilweise straffrei, wenn man nicht eingetragene Felgen anschraubt, Airbag-Lenkrad gegen Narditauscht, etc. pp ??
wie kommst Du darauf, dass das Anbringen von nicht eingetragenen Felgen, oder der Abbau von sicherheitsrelevanten Teilen nicht vorsätzlich wäre??
Alles, was Du selbst änderst, machst Du per se vorsätzlich und da kann sich auch niemand rausreden, er hätte es nicht besser gewusst.
Ist wie bei der STVO, wenn Du die Regeln nicht kennst (oder missachtest), musst Du trotzdem zahlen.
So sehe ich das jedenfalls

Gruss, H
lli

FAQ

tauscht, etc. pp ??![[Bild: 118275_5.png]](https://images.spritmonitor.de/118275_5.png)