Umfrage: erweitert die VVG-Änderung den 'Schrauberspielraum' ?
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Tür und Tor zum Schrauben ist jetzt offen
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es wird sich rechtlich nichts ändern im Schadenfall
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5 100.00%
Gesamt 5 Stimme(n) 100%
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reformiertes Versicherungsvertragsgesetz VVG
#2
Moin,
CapeHorn schrieb:Nur bei Vorsatz ist die Versicherung weiter vollständig leistungsfrei. D.h., ist man künftig teilweise straffrei, wenn man nicht eingetragene Felgen anschraubt, Airbag-Lenkrad gegen Nardi Wub tauscht, etc. pp ??

wie kommst Du darauf, dass das Anbringen von nicht eingetragenen Felgen, oder der Abbau von sicherheitsrelevanten Teilen nicht vorsätzlich wäre??

Alles, was Du selbst änderst, machst Du per se vorsätzlich und da kann sich auch niemand rausreden, er hätte es nicht besser gewusst.

Ist wie bei der STVO, wenn Du die Regeln nicht kennst (oder missachtest), musst Du trotzdem zahlen.

So sehe ich das jedenfalls Ich finds blöd

Gruss, HZwinkerlli
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RE: reformiertes Versicherungsvertragsgesetz VVG - von H;o)lli - 07.08.2008, 10:06



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