05.04.2009, 14:53
Hallo Stefan,
wenn sich die Rechtsprechung nicht geändert hat, sind Folien an der Frontscheibe und an den vorderen Seitenscheiben verboten.
Schönen Sonntag,
kAlle
wenn sich die Rechtsprechung nicht geändert hat, sind Folien an der Frontscheibe und an den vorderen Seitenscheiben verboten.
Schönen Sonntag,
kAlle
Gruß aus dem schönen Weserbergland,
kAlle
Meine Audis:
A3, Typ 8P, 2004
Cabrio, Typ 89, 1997
Coupé S, Typ C1, 1971
kAlle
Meine Audis:
A3, Typ 8P, 2004
Cabrio, Typ 89, 1997
Coupé S, Typ C1, 1971
Im Konjunktiv ist alles möglich