15.05.2009, 19:22
Hallo!
Komm mal wieder runter. Nicht der Ersteller des Gutachtens muss ein QM-System nachweisen sondern der Teilehersteller (Nachweis eines vom Hersteller für die Fertigung unterhaltenen QM-Systems). Und das hat im Gutachten zu stehen (meistens am Ende eines Teilegutachtens zu finden). Steht dies nicht im Gutachten ist es nicht anzuerkennen.
Gutachten vom Tüv Österreich sind tatsächlich sehr mit Vorsicht zu geniessen...es wurden etliche zurückgezogen (gefälschte Abgasgutachten bei Nachrüstkats, Luftfilter, Felgen, ...).
Bei Halbwissen bitte nicht immer gleich auf die Prüfer schimpfen.
Anbei ein Link zur verbindlichen Arbeitsanweisung zum § 19.3 StVZO Änderungsabnahmen:
http://www.fehling.de/germ/Service-Datei...bnahme.pdf
Bitte lesen und verstehen
Gruß,
Nils
Komm mal wieder runter. Nicht der Ersteller des Gutachtens muss ein QM-System nachweisen sondern der Teilehersteller (Nachweis eines vom Hersteller für die Fertigung unterhaltenen QM-Systems). Und das hat im Gutachten zu stehen (meistens am Ende eines Teilegutachtens zu finden). Steht dies nicht im Gutachten ist es nicht anzuerkennen.
Gutachten vom Tüv Österreich sind tatsächlich sehr mit Vorsicht zu geniessen...es wurden etliche zurückgezogen (gefälschte Abgasgutachten bei Nachrüstkats, Luftfilter, Felgen, ...).
Bei Halbwissen bitte nicht immer gleich auf die Prüfer schimpfen.
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Nils
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