19.02.2010, 09:11
Einen wunderschönen guten Morgen,
Bj 1994 mit KLR und Euro 2 etwas unter 200 Euronen. Die Steuer ist doch bundeseinheitlich gleich.
Wenn der KLR nur die Drehzahl zum Kat-Aufheitzen nutzt, kann man den ja still legen und spart da etwas Sprit?
Die Frage ist rein hypothetisch den Spritverbrauch betreffend und soll nicht in einen Steuerhinterziehungs-Fred ausarten. Die rechtliche Lage ist mir durchaus bewußt.
Gruß
Max
Bj 1994 mit KLR und Euro 2 etwas unter 200 Euronen. Die Steuer ist doch bundeseinheitlich gleich.
Wenn der KLR nur die Drehzahl zum Kat-Aufheitzen nutzt, kann man den ja still legen und spart da etwas Sprit?
Die Frage ist rein hypothetisch den Spritverbrauch betreffend und soll nicht in einen Steuerhinterziehungs-Fred ausarten. Die rechtliche Lage ist mir durchaus bewußt.
Gruß
Max
Grüße @us M@nnheim
M@x
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