29.10.2010, 09:47
(28.10.2010, 08:58)Kai schrieb: Mach eine Kopie Deines alten Fahrzeugscheins und leg sie zu den Papieren in´s Fahrzeug! Hat zwar rechtlich keinerlei Auswirkungen oder Beweiskraft, aber bei Diskussionen mit der Ordnungsmacht sicherlich ab und an hilfreich, wenn Eintragungen in den neuen Papieren nicht passend sein sollten!
Die Empfehlung kommt von einem Polizisten selber ...
Moin zusammen,
da könnte ich ja schon wieder ausrasten. Es wird eine beständige Regelung in Deutschland geändert, und die tolle Polizei kann dem redlichen und unschuldigen Bürger ans Bein pixxeln, weil er genau das gemacht hat, was die Zulassungsstelle (und somit ein Organ des Rechtsstaates) Ihm geraten hat. Angeblich sind doch alle fahrbaren Reifenkombinationen in der EG Typengenehmigung enthalten, und die Polizei kann es anhand eben dieser Nummer nachvollziehen!?!
Warum muss mich mich dann mit einer zusätzlichen (und nebenbei rechtlich belanglosen) Kopie des alten Briefes exculpieren?
Das darf echt nicht wahr sein.
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Ich jedenfalls habe keine Kopie dabei, und wenn der Affenverein zu unfähig ist nachzusehen, dann darf sich auf eine hitzige Diskussion eingelassen werden.
Saftladen!
:at: Kai: Nimm das bitte nicht persönlich. ich weiß auch, dass nicht alle gleich sind. Nix für ungut!
LG Hufe
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