30.10.2010, 18:46
Nun doch mal ruhig mit den jungen Pferden.....
Die Ordnungshüter haben sich das nicht ausgedacht, sondern müssen es nur umsetzen.
Und in der Regel, sprich bei gängigen Reifengrößen gibt's da wohl auch wenig Probleme.
Grundsätzlich müssen die Kollegen Dir bei einer Verkehrskontrolle dann nachweisen, dass die von Dir gefahrene Rad/Reifenkombi nicht zulässig ist. Um dabei eben - besonders bei Nachrüsträdern unnötigen Diskussionen oder Zeitverlust zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Kopie der alten Eintragung mitzuführen oder eine ABE oder sie eben auch in die neuen Papiere einzutragen - also so what....
Sich darüber aufzuregen lohnt doch wirklich nicht...
Was sich allerdings im Falle des Fokus der TÜV geleistet hat, ist nun ein Witz - denn die haben doch Zugriff auf alle zugelassenen Kombinationen (es sei denn, die Ford Werkstatt hat tatsächlich einen falschen Pneu aufgezogen....)
Gruß
Uwe (Serie)
Die Ordnungshüter haben sich das nicht ausgedacht, sondern müssen es nur umsetzen.
Und in der Regel, sprich bei gängigen Reifengrößen gibt's da wohl auch wenig Probleme.
Grundsätzlich müssen die Kollegen Dir bei einer Verkehrskontrolle dann nachweisen, dass die von Dir gefahrene Rad/Reifenkombi nicht zulässig ist. Um dabei eben - besonders bei Nachrüsträdern unnötigen Diskussionen oder Zeitverlust zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Kopie der alten Eintragung mitzuführen oder eine ABE oder sie eben auch in die neuen Papiere einzutragen - also so what....
Sich darüber aufzuregen lohnt doch wirklich nicht...
Was sich allerdings im Falle des Fokus der TÜV geleistet hat, ist nun ein Witz - denn die haben doch Zugriff auf alle zugelassenen Kombinationen (es sei denn, die Ford Werkstatt hat tatsächlich einen falschen Pneu aufgezogen....)
Gruß
Uwe (Serie)