19.02.2005, 14:59
Schau mal unter Verkehrsforum.de.
Da gibt's eine Erklärung zu "Tateinheit" etc.
Davon hängt ab, ob beide Verfehlungen einzeln oder nur die schwerste gewertet wird.
Aus meiner Erinnerung heraus müsste Deine Schwägerin wohl für beides zahlen, da unabhängige Vergehen. Was anderes wäre es u.U., wenn sie auf 500 m zweimal geblitzt worden wäre.
Uwe
Da gibt's eine Erklärung zu "Tateinheit" etc.
Davon hängt ab, ob beide Verfehlungen einzeln oder nur die schwerste gewertet wird.
Aus meiner Erinnerung heraus müsste Deine Schwägerin wohl für beides zahlen, da unabhängige Vergehen. Was anderes wäre es u.U., wenn sie auf 500 m zweimal geblitzt worden wäre.
Uwe