Nicht angeschnallt und zu schnell...
#2
Schau mal unter Verkehrsforum.de.

Da gibt's eine Erklärung zu "Tateinheit" etc.

Davon hängt ab, ob beide Verfehlungen einzeln oder nur die schwerste gewertet wird.

Aus meiner Erinnerung heraus müsste Deine Schwägerin wohl für beides zahlen, da unabhängige Vergehen. Was anderes wäre es u.U., wenn sie auf 500 m zweimal geblitzt worden wäre.

Uwe
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[Kein Betreff] - von meuchelmo - 19.02.2005, 13:51
[Kein Betreff] - von Uwes - 19.02.2005, 14:59
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