Nicht angeschnallt und zu schnell...
#3
Jo... es gibt "Tateinheit" und "Tatmehrheit"!
Hier mal Die Definitionen:

Häufig in Tateinheit (§ 19 OWiG) begangene Verstöße sind im Tatbestandskatalog berücksichtigt. Soweit dies nicht der Fall ist, ist der Tatbestand mit dem höchsten vorgesehenen Regelsatz auszuwählen. Es ist zweckmäßig, die nicht verfolgten Zuwiderhandlungen aktenkundig zu machen. Bei Tateinheit zwischen gleichgewichtigen Ordnungswidrigkeiten ist die Bearbeitung im herkömmlichen Verfahren notwendig.

Fälle der Tatmehrheit (§ 20 OWiG) sind nicht in den Tatbestandskatalog aufgenommen worden. Die in Tatmehrheit zueinander stehenden Ordnungswidrigkeiten sind jeweils einzeln zu ahnden; jede einzelne Geldbuße ist im Bußgeldbescheid gesondert auszuweisen und § 20 OWiG (SDÜ-VZR-MIT: „Feldname: REGRU“) anzugeben. Von der Verfolgung nicht ins Gewicht fallender Ordnungswidrigkeiten kann abgesehen werden.

Aber kurz und knapp:
Der Gurt wurde der TATMEHRHEIT zugeordnet!
Vorher haben wir auch nur Gurt ODER Geschwindigkeit zahlen lassen. Es steht uns ja vor Ort "frei", WIE wir das ahnden. Ich bleibe dabei, wenn einer ohne Gurt und zu schnell fährt, zahlt er nur eins davon. Beides ist jedoch möglich und auch zulässig B)

Skorpi :blues:
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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[Kein Betreff] - von meuchelmo - 19.02.2005, 13:51
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