27.11.2012, 10:26
Hallo Blue-Elise,
grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen einer gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung (beim Verkauf von Händler an Privat) und einer freiwillig abschließbaren Garantie.
Wie Sascha schon geschrieben hatte ist ein Aussschluß der Gewährleistung beim Verkauf von Händler an Privat per Gesetz nicht möglich bzw. unwirksam.
Ob der Händler zusätzlich eine Gebrauchtwagen-Garantie anbietet, bleibt ihm überlassen.
Gruß Rainer
grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen einer gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung (beim Verkauf von Händler an Privat) und einer freiwillig abschließbaren Garantie.
Wie Sascha schon geschrieben hatte ist ein Aussschluß der Gewährleistung beim Verkauf von Händler an Privat per Gesetz nicht möglich bzw. unwirksam.
Ob der Händler zusätzlich eine Gebrauchtwagen-Garantie anbietet, bleibt ihm überlassen.
Gruß Rainer
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