.....nur für Händler oder Export
#12
Hallo Blue-Elise,

grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen einer gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung (beim Verkauf von Händler an Privat) und einer freiwillig abschließbaren Garantie.

Wie Sascha schon geschrieben hatte ist ein Aussschluß der Gewährleistung beim Verkauf von Händler an Privat per Gesetz nicht möglich bzw. unwirksam.

Ob der Händler zusätzlich eine Gebrauchtwagen-Garantie anbietet, bleibt ihm überlassen.

Gruß Rainer
[Bild: ld7bqtrs.jpg]

Mingblau Perleffekt, Interieur by http://www.km-lederdesign.de/ , Recaro`s, Tempomat und originale Zusatzinstrumente nachgerüstet, US-Blinkleuchten, 2-teilige 8x17 RH-Felgen mit 225/45er Conti Sport Contact 3 (Bolero`s zum Aufarbeiten auf Lager Smile ), Bilstein B6, 20er Eibach-Federn, 20mm Höherlegungs-Kit (Weitec)

Alltag: ´95er A6 2.6, 2012er Sharan 2.0 TDI 
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RE: .....nur für Händler oder Export - von Deguello81 - 27.11.2012, 10:26

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