27.11.2012, 13:41
Moin!
Auch ein mündlich geschlossener Kaufvertrag ist ein gültiger KV - mit allen Konsequenzen lt. BGB. Wenn Du das nicht weißt - der Händler sollte das wissen. Sonst wird er nicht lange Händler sein... Einzig die Beweisführung im Streitfall wird "robuster".
Micha
(27.11.2012, 11:30)AudiHufe schrieb: ...
Es ist nirgends geschrieben, dass ein -schriftlicher - Kaufvertrag verfasst werden muss.
...
Auch ein mündlich geschlossener Kaufvertrag ist ein gültiger KV - mit allen Konsequenzen lt. BGB. Wenn Du das nicht weißt - der Händler sollte das wissen. Sonst wird er nicht lange Händler sein... Einzig die Beweisführung im Streitfall wird "robuster".
Micha
Übrigens: Einkaufen ist leichter als Einbauen... ™
Und noch etwas: Es heißt Audi Cabriolet. Ohne 80.
04/2007 - 07/2014 96er ABC Automatik - seit 09/2014 04er ASN Multitronic
![[Bild: TJ.jpg]](http://www.tom-jenkins.com/cabrio-pics/TJ.jpg)
Total verbastelt Behutsam optimiert © - und als Wasserleiche schmählich entsorgt.
- Also auf ein Neues!
VCDS HEX-CAN aktuell dt./engl..
Ø-Verbrauch:![[Bild: 239549_5.png]](http://images.spritmonitor.de/239549_5.png)
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