27.11.2012, 13:42
Hallo,
wäre ich Gebrauchtwagenhändler, würde ich mich darauf nicht einlassen, da das Risiko eindeutig auf meiner Seite läge.
1. Durch die Übergabe von Fahrzeugbrief und PKW ist ganz klar, dass ein Verkauf zustande gekommen ist. Ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt oder nicht, ändert nichts an der Gesetzeslage.
2. Das Finanzamt ist vermutlich auch hoch erfreut, wenn ich einen PKW ohne Vertrag gegen Bargeld verkaufe.
Warum soll sich ein Händler darauf einlassen?
Gruß
Sascha
wäre ich Gebrauchtwagenhändler, würde ich mich darauf nicht einlassen, da das Risiko eindeutig auf meiner Seite läge.
1. Durch die Übergabe von Fahrzeugbrief und PKW ist ganz klar, dass ein Verkauf zustande gekommen ist. Ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt oder nicht, ändert nichts an der Gesetzeslage.
2. Das Finanzamt ist vermutlich auch hoch erfreut, wenn ich einen PKW ohne Vertrag gegen Bargeld verkaufe.
Warum soll sich ein Händler darauf einlassen?
Gruß
Sascha