05.12.2012, 16:51
(27.11.2012, 11:30)AudiHufe schrieb: Hallo zusammen,
was macht Ihr es so kompliziert?
Wer keine Gewährleistung braucht (und auch keine Garantie) tauscht Brief gegen Geldscheine und das wars.
Also kein Kaufvertrag und damit auch keine Dokumentation.
In D herrscht immernoch Vertragsfreiheit.
Es ist nirgends geschrieben, dass ein -schriftlicher - Kaufvertrag verfasst werden muss.
Ende.
Auch wenn der Thread hier schon etwas eingestaubt ist..
Sowas lese ich hier jetzt schon zum zweiten mal und man kann das so nicht stehen lassen. Ein solche "Empfehlung" ist für den Käufer höchst fahrlässig. Mal davon abgesehen das sich kein vernünftiger Händler darauf einlassen würde so ist es aus meiner Sicht absolut wirr. Was ist denn wenn du 2 Tage später das Auto holen willst und keines ist mehr da? Wo steht denn das es gekauft wurde? Da kannst du mit deinem Fahrzeugschein winken wie du willst.. Ich denke da gerade an Fahrzeuge die in den Export gehen.. die haben meist keine Papiere mehr und dann? Der Händler weiß von nichts und einen gültigen Kaufvertrag hast du nicht..
94er NG, eRecaros mit Vollleder Schwarz, Facelift Heck, DE Scheinis und ganz wichtig GELBE Blinker auf R.O.D. 0036