20.04.2013, 14:37
Hallo, in welcher Form stellt ein anderer Auspuff eine Gefährdung dar?
Es gibt, was Felgen und Reifen angeht ein Gerichtsurteil, welches mir mein TÜV-Prüfer letztes Jahr auch bestätigte:
Gerichtsurteil OLG Köln
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27)
Zitatende
Das Einzige, was bei nicht gefährdenden Umbauten passieren kann, sind eine Mängelmeldung, eine Geldbuße und gegebenenfalls Punkte.
Grüße Benny
Es gibt, was Felgen und Reifen angeht ein Gerichtsurteil, welches mir mein TÜV-Prüfer letztes Jahr auch bestätigte:
Gerichtsurteil OLG Köln
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27)
Zitatende
Das Einzige, was bei nicht gefährdenden Umbauten passieren kann, sind eine Mängelmeldung, eine Geldbuße und gegebenenfalls Punkte.
Grüße Benny