30.05.2005, 21:26
Zitat:Originally posted by hjhimm@30 May 2005, 19:23:54Bin kein Rechtsspezialist, aber meines Wissens stimmt das.
Gern lass ich mich von den Rechtsspezialisten korrigieren, aber meines Wissens muss man eine Mitschuld einkalkulieren, wenn man die Richtgeschwindigkeit wesentlich überschreitet und dann in einen Unfall verwickelt wird.
Hans-Jörg
Bei einem Unfall kommst Du nur dann ohne Teilschuld davon, wenn Du nachweisen kannst, dass der Unfall auch bei Richtgeschwindigkeit unabwendbar war.
im Übrigen gibt's hier im Norden sehr wohl Autobahnen, die morgens frei genug sind, um relativ gefahrlos (na ja) auch mal 220+ zu fahren - mit dem Cab verkneife ich mir das allerdings, mit dem Firmen A6 ist das deutlich leiser. Worüber man nicht nachdenken sollte, ist die Frage, was passiert, wenn bei diesem Tempo irgendetwas am Auto kaputt geht - Reifen etc.
Aber ich bekenne mich schuldig, Spass macht es doch.....
Uwe