wassertemperatur
#3
Hi, Ihr beiden!

Neee...es ist zwar immer so schön einfach, mit Presse und ADAC oder AutoBild zu drohen, aber nicht zwingend der richtige Weg... Huh ...!

Reiserchen, Du hast mit der Werkstatt einen sogenannten Dienstvertrag (gem. § 611 I BGB) abgeschlossen, als Du sagtest, dass die Jungs da "noch mal schauen sollten, was defekt ist und keine Reparatur ohne Rücksprache durchführen sollen". Also war der Wiederausbau des Temperaturgebers in Ordnung.

Fraglich ist natürlich, ob Du auch verpflichtet bist, die durch den Ein- und Ausbau entstandenen Kosten auch zu zahlen. Hier ist tatsächlich der Techniker gefragt, denn hier ließe sich argumentieren, dass tatsächlich ein neuer Geber hätte eingebaut (bzw. der alte Geber ausgebaut) werden müssen , um festzustellen, ob der alte defekt war. Ich vermute mal, dass dies der Fall sein wird, da ich mir nicht vorstellen kann, dass man den Geber in eingebautem Zustand prüfen kann. Soviel zu den 11,78 €.

Du kannst zudem nicht nachweisen, dass die 1,5 Liter Kühlflüssigkeit nicht wirklich benötigt wurden oder tatsächlich etwas in Deinem Kühlsystem fehlte - also musst Du auch die bezahlen.

Weiterhin ist unklar, ob das Auslesen des Fehlerspeichers und das Nichtaufbewahren des Protokolls üblich ist. Hier ließe sich in einem ruhigen Gespräch mit dem Geschäftsführer noch klären, ob Du eine Leistung bezahlen musst, die nicht nachweislich erbracht wurde...letztlich ist ein Vertragsverhältnis auch immer ein Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern.

Alles in Allem sehe ich Schwarz für eine Beschwerde, die dazu führen soll, dass Du die Leistung nicht bezahlen sollst.

Dein Auftrag war, "zu schauen, was defekt ist". Wenn wir mal den Ein- und Ausbau außer acht lassen, ist dieser Auftrag erfüllt worden - Du hast eine eindeutige Fehlerdiagnose und kannst jetzt den Geber selbst austauschen. Die Kosten - so sagt's der § 611 BGB - hast Du zu tragen.

Ich will Dich nicht belehren oder Dir deine Hoffnungen nehmen, aber was Du da oben siehst, ist ein (völlig laienhaft erstelltes und, wie mein Privatrechtsdozent sagen würde, schnell hingeschludertes) Rechtsgutachten, das die rechtliche Seite des Vorgangs klären soll.

Tja, und rein rechtlich sieht's hier schlecht aus.

Mein Tipp für's nächste Mal:

Sag' den Jungs eindeutiger, was sie machen sollen.
Frag' vorher nach den Kosten.
Lass Dir eine Auftragsbestätigung mit Kostenvoranschlag geben.

Und, speziell in diesem Fall, hättest Du den neuen Geber besser so lassen sollen, wie er war und evtl. um Preisnachlass bitten sollen, weil Du ja ausdrücklich um vorherigen Rückruf gebeten hattest. Auf diese Weise wäre die Werkstatt um einige Arbeit und Du um einige Kosten erleichtert gewesen.

Schönen Gruß aus Hang Over!

D§n Krypt§n
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
[Bild: IMG_8757a.JPG]
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