07.08.2006, 08:54
Hi zusammen,
ja leider stellt sich das bei uns nicht so problemlos dar wie bei Dir Dirk!
Technisch finden das alle ganz toll und soooooo sinnvoll mit Originalteilen aber
es sagen Dir auch alle auf den Kopf zu, dass sie die Haftung dafür nicht
übernehmen wollen.
Teilweise kann ich es nachvollziehen, denn am Ende ist der Prüfer der *ups*,
wenn die lieben Versicherungen sich die Bremse als Grund für den Wildunfall
suchen (bspw.)
Noch mal in Kurzform: die Girling hat nur die ABE im AAH. NG und ABK nur mit
der Lucas, tauscht man nur ein Teil ist die beim KBA hinterlegte ABE für das
Fahrzeug erloschen. (Siehe hierzu 71/320/EWG i.V.m.: §41 Abs.18 StVZO)
Der Prüfer, der die Fahrzeug-Bremsen-Kombination einträgt übernimmt die
Haftung für das Funktionieren.
Selbst Audi, die wissen, dass das funzt wollen sich nicht mit dieser Unsicherheit
behängen!
O.K., soweit erstmal...
ja leider stellt sich das bei uns nicht so problemlos dar wie bei Dir Dirk!
Technisch finden das alle ganz toll und soooooo sinnvoll mit Originalteilen aber
es sagen Dir auch alle auf den Kopf zu, dass sie die Haftung dafür nicht
übernehmen wollen.
Teilweise kann ich es nachvollziehen, denn am Ende ist der Prüfer der *ups*,
wenn die lieben Versicherungen sich die Bremse als Grund für den Wildunfall
suchen (bspw.)
Noch mal in Kurzform: die Girling hat nur die ABE im AAH. NG und ABK nur mit
der Lucas, tauscht man nur ein Teil ist die beim KBA hinterlegte ABE für das
Fahrzeug erloschen. (Siehe hierzu 71/320/EWG i.V.m.: §41 Abs.18 StVZO)
Der Prüfer, der die Fahrzeug-Bremsen-Kombination einträgt übernimmt die
Haftung für das Funktionieren.
Selbst Audi, die wissen, dass das funzt wollen sich nicht mit dieser Unsicherheit
behängen!
O.K., soweit erstmal...