30.10.2007, 15:28
Hallo!
Doch, es ist eine EMV-Prüfung vorgeschrieben, ohne die ein solches Gerät nicht in Umlauf gebracht werden darf. Dabei wird zwischen 30MHz und 1.000MHz die abgegeben Strahlung gemessen, die bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten darf (40-48dbµV/m). Sollte ein Gerät diese Prüfung nicht bestehen, so kann man es noch als Class-A-Gerät klassifizieren, da liegen die Grenzwerte 10db höher. Aber auch ein solches Gerät darf den Radioempfang eigentlich nicht so stark stören. Außerdem muss diese Class-A-Klassifizierung im Handbuch erwähnt werden.
Übrigens: Sollte die Endstuffe Class-A sein und Du störst meinen Radioempfang, dann darf ich von Dir Maßnahmen zur Unterbindung dessen verlangen.
Ollfried
Doch, es ist eine EMV-Prüfung vorgeschrieben, ohne die ein solches Gerät nicht in Umlauf gebracht werden darf. Dabei wird zwischen 30MHz und 1.000MHz die abgegeben Strahlung gemessen, die bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten darf (40-48dbµV/m). Sollte ein Gerät diese Prüfung nicht bestehen, so kann man es noch als Class-A-Gerät klassifizieren, da liegen die Grenzwerte 10db höher. Aber auch ein solches Gerät darf den Radioempfang eigentlich nicht so stark stören. Außerdem muss diese Class-A-Klassifizierung im Handbuch erwähnt werden.
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Ollfried
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
![[Bild: ani.gif]](http://www.die-kaennchen.de/bilder/audi/ani.gif)
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