04.12.2007, 02:39
Hallo Freunde der offenen Fahrkultur
Wie würde es wohl rechtlich aussehen, wenn durch mutwillige Beschädigung des KFZ ein Teil desselben (z.B. ein Stern) geklaut würde.
Ich glaube zu wissen, dass die TK nicht einspringt und die VK immer den Eigenanteil kassiert.
Sonderfall: Gemietete Firmentiefgarage, öffentlich zugänglich, mit Schild "Privatgrundstück" gekennzeichnet.
Gruss
Thil
Wie würde es wohl rechtlich aussehen, wenn durch mutwillige Beschädigung des KFZ ein Teil desselben (z.B. ein Stern) geklaut würde.
Ich glaube zu wissen, dass die TK nicht einspringt und die VK immer den Eigenanteil kassiert.
Sonderfall: Gemietete Firmentiefgarage, öffentlich zugänglich, mit Schild "Privatgrundstück" gekennzeichnet.
Gruss
Thil
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.