Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden
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Abend,

also die TK reguliert alles was direkt mit dem Fahrzeug verbunden ist. Dies gilt nicht für nachträglich dem Auto beigefügte Sachen (anderes Radio, portables Navi, ect.). Dies trifft auch auf Kleidung, Laptop, Digigcam usw. zu. Entsprechende Sachen werden dann über die Außenversicherung (AV) der Hausratvs geregelt. Den prozentualen Anteil (also welche Schadenshöhe durch diese AV abgedeckt ist) legt man selbst fest - in der Regel 20% der Versicherungssumme.

Da der "Stern" in der Regel mit dem Fahrzeug geliefert wird und damit also auch verbunden ist, greift meines Erachtens die TK.

Aber meines Wissens gibt es hier im Board auch Versicherungsfachmänner - vielleicht können die sich spezifischer äußern?!

Gruß,

Guro
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RE: Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden - von Guro - 04.12.2007, 22:20



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