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08.03.2009, 15:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2009, 15:11 von Edgar2.0.)
(08.03.2009, 14:54)stingray11 schrieb: Servus,
also ich halte überhaupt nichts von diesem Tagfahrlicht und schon gar nicht wenn es
nachgerüstet wird.
Sobald es dunkel wird, bleiben die Dinger doch sowieso an oder ?
Gruß Torsten Wenn es dunkel wird oder ist kannst du sie auch ausschalten. Ist halt Geschmackssache.
(08.03.2009, 14:53)H;o)lli schrieb: Auch moin!
'Edgar2.0 schrieb:Für meine habe ich ein ABE
Dann poste bitte mal die Typprüfkennzeichnung RL + Typprüfnummer.
Die muss übrigens von aussen sichtbar auf der Leuchte angebracht sein, wie bei allen anderen äusseren lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug auch.
Ohne die gibt's keine Zulassung als TFL, anderenfalls hat Deine "ABE" keinen Wert.
Wo hast Du die LED-Strips her?
Gruss, H lli
Sorry, habe die ABE gerade nicht zur Hand, ( bin bei der Freundin ) also das mit dem sichtbaren Kennzeichnungen hab ich beim Einbau nicht beachtet, es sind auch keine auf den Stribs vorhanden Danke für die Info. Mal sehen was der Händler dazu sagt !! Aber verbauen darf man die dinger doch oder ? z.b als Coming Home oder im Stand ???
Wer in der Kurve nicht bremst, war ne Flasche auf der Geraden !!!
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Hi
So lange du sie auf deinem Grundstück an machst ja
Lg
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08.03.2009, 15:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2009, 15:35 von H;o)lli.)
Hi...
(08.03.2009, 15:05)Edgar2.0 schrieb: Aber verbauen darf man die dinger doch oder ? z.b als Coming Home oder im Stand ???
Nochmal:
Die Typprüfnummer muss auf allen äusseren lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug von aussen sichtbar auf der Leuchte angebracht sein.
Schau Dir einfach mal alle Deine Lampen an, Du wirst auf jeder eine Kennzeichnung wie diese finden:
Falls Du eine Leuchte ohne derartige Kennzeichnung bzw. (bei Nachrüstung) ohne mitgeführte Zulassungsunterlagen inkl. einer solchen Prüfnummer an Deinem Wagen montiert hast, kann folgendes auf Dich zukommen:
Klick mich feste...
Ich würd's jedenfalls nicht auf die leichte Schulter nehmen und die ominöse "ABE" sofort unter die Lupe nehmen.
Denn: Unwissen schützt vor Strafe nicht...
Gruss, Holli
P.S.: Bis auf Weiteres habe ich den Titel des Threads entsprechend geändert.
(08.03.2009, 15:16)AudiCabFan schrieb: So lange du sie auf deinem Grundstück an machst ja
Sämtliche äussere lichttechnische Einrichtungen ohne Zulassung an einem für den Strassenverkehr zugelassenen Fahrzeug müssen entfernt werden, egal ob man sie benutzt oder auch nicht.
Gruss, Holli
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Hallo Edgar,
wenn du deine LED-Leisten als TFL nutzen willst, müssen sie automatisch mit der Zündung an und mit dem Einschalten des Abblendlichts ausgehen. TFL dürfen nicht mit dem Abblendlicht zusammen leuchten.
Ansonsten finde ich die Einbauposition nicht schlecht.
Gruß
Pägger
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Hallo zusammen....
warum kann ich denn die Bilder nicht sehen ???
Würde auch gerne mal meinen Senf dazu geben...
Bzgl. TFL... bei den neueren Audi u. VW Modellen bleiben die Leisten doch auch an, wenn das Ablendlicht leuchtet... oder irre ich mich da ??
Gruß,
Flo
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08.03.2009, 16:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2009, 16:51 von ahaspharos.)
Moin Moin,
@Holli: Wenn aber ein E-Prüfzeichen vorhanden ist, ist alles legal bei korrekter Einbauweise (bei Zündung an - bei Abblendlicht aus) ?
z.b. die hier: http://www.blauertacho4u.de/products/de/...rzeug.html
(Nur als Beispiel, schnell ergoogelt)
Oder Bedarf es noch einer besonderen Prüfung bzw. eines Prüfzeichens zur speziellen Nutzung als TFL ?
@Clus: Dort werden die Leuchten auch als Standlicht benutzt und leuchten somit auch während der Fahrt.
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08.03.2009, 19:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2009, 19:34 von H;o)lli.)
Moin nochmal,
(08.03.2009, 16:47)ahaspharos schrieb: Wenn aber ein E-Prüfzeichen vorhanden ist, ist alles legal bei korrekter Einbauweise (bei Zündung an - bei Abblendlicht aus) ? es darf nicht einfach nur "E1" drauf stehen, sondern auch noch die Typprüfnummer.
Bei TFL beginnt diese immer mit RL, sieh Dir einfach nochmal mein Beispielbild oben an.
(08.03.2009, 16:47)ahaspharos schrieb: z.b. die hier: http://www.blauertacho4u.de/products/de/...rzeug.html
(Nur als Beispiel, schnell ergoogelt) Die Angabe dort ist imho viel zu ungenau, und zunächst mal eine reine Marketingaussage, solange das Prüfdokument nicht einsehbar ist, wie das bei dem Hella-Produkt der Fall ist.
Ausserdem, was soll uns denn die Aussage
Zitat:Keine TÜV Eintragung möglich:
Im Außenbereich der StVO ohne Eintragung zugelassen.
sagen??
Bedeutet "Außenbereich" ausserhalb der StVO?!?
Oder war doch eher der Geltungsbereich gemeint??
Wer so schlampig formuliert, dem würde ich in solch einer entscheidenden Frage ohne einsehbaren Nachweis vor dem Kauf keinerlei Vertrauensbonus schenken!
(08.03.2009, 16:47)ahaspharos schrieb: Oder Bedarf es noch einer besonderen Prüfung bzw. eines Prüfzeichens zur speziellen Nutzung als TFL ? Entweder es existiert eine RL-Prüfnummer für das TFL oder nicht.
Falls diese nicht von aussen sichtbar ist, dann muss die Bescheinigung mitgeführt werden, das muss man mit einer ABE aber ebenfalls machen.
Gruss, H lli
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(08.03.2009, 16:44)Clus schrieb: Bzgl. TFL... bei den neueren Audi u. VW Modellen bleiben die Leisten doch auch an, wenn das Ablendlicht leuchtet... oder irre ich mich da ??
Hi! Da hast du Recht: die werde aber gedimmt wenn das Abblendlich eingeschaltet wird. Dadurch ist das irgendwie zulaessig. Kann es nicht besser erklaeren
Viele Grüße aus Jüchen,
Jan
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(08.03.2009, 16:47)ahaspharos schrieb: @Clus: Dort werden die Leuchten auch als Standlicht benutzt und leuchten somit auch während der Fahrt.
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Überhaupt finde ich das ganze hibabo um das eintragen des Tagfahrlichtes viel zu übertrieben. Im Enteffeckt erfüllen auch die " nicht zugelassen im STVO " TFL´s das gleiche wie die erlaubten undzwar auch tagsüber besser gesehen zu werden. Man sollte lieber die ganzen Xenon Freaks aus dem Verkehr ziehen, die einen nachts mit ihren billigen Nachrüst Kits mehr blenden als sich selber die Straße zu beleuchten.
Wer in der Kurve nicht bremst, war ne Flasche auf der Geraden !!!
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