Vandalismus - Teile des Fahrzeugs verschwunden
#1
Hallo Freunde der offenen Fahrkultur

Wie würde es wohl rechtlich aussehen, wenn durch mutwillige Beschädigung des KFZ ein Teil desselben (z.B. ein Stern) geklaut würde.
Ich glaube zu wissen, dass die TK nicht einspringt und die VK immer den Eigenanteil kassiert.

Sonderfall: Gemietete Firmentiefgarage, öffentlich zugänglich, mit Schild "Privatgrundstück" gekennzeichnet.

Gruss
ThilDa bin ich aber traurig!
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.
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#2
Tach Thilo,

das muß Dir im Zweifelsfall Deine Versicherung beantworten.

Aus meiner Sicht gehört aber ein geklauter Stern und damit verbundene Beschädigungen zur TK, da Teilediebstahl.

Etwas anderes wäre es, wenn Du nur ein verkratztes Fahrzeug hättest, dafür springt nur die VK ein und stuft Dich anschließend hoch.

Grüße

Uwe
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#3
Hi Thilo,

also wenn Teile fehlen war das Diebstahl und somit TK, alles was im Zusammenhang mit dem Diebstahl an Beschädigungen auftritt ist ebenso TK. Nur wenn nix fehlt hast Du ein Problem.
Mercedes SL 280 1994 schwarz, orig. Zustand
TT Roadster 2002 1,8 180PS, E-Verdeck, Vialle-LPG (Muldentank 40 Liter netto)
A6 4f 4,2 2005, Luftfederung, Prins-LPG (Muldentank 86Liter netto!)
verkauft: Da bin ich aber traurig! Audi Cabrio 2,6 1994, schwarz, man. Verdeck, 175'Tkm, orig. Zustand
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#4
Thilo, bist du Täter oder Opfer?

(sorry die blöde Frage, aber so richtig kommt das in deinem Eröffnungspost nicht heraus Smile )
Grüße aus Wien,
Geri

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#5
Tux schrieb:Ich glaube zu wissen, dass die TK nicht einspringt und die VK immer den Eigenanteil kassiert.

Hallo Thilo,

so ist es mir auch bekannt. Die TK übernimmt u.a. Diebstahl des gesamten KFZ's und Glasschäden - sowie dann u.U. geklaute Sachen im Auto.
Die VK und damit mit Selbstbeteiligung kommt für mutwillige Schäden am Auto auf.

semu
Schönwettercruiser 03-10: Kaktusgrün Perleffekt, Verdeck grün, Nappaleder Sesam, Wurzelholz, Audi Holzlenkrad seit 03/2009, Audi Holzschaltknauf seit 05/2010, 2x Reinholdmodule, Chrom Front, Tachoringe, Walde Gurtkappen, DELTA CC & 6-fach CD, Tempomat seit 06/2010, 205/55R16V Michelin Primacy HP seit 03/2011
[Bild: 132139.png]


[Bild: sign2.jpg]

VCDS (VAG-Com) Service Raum 09xxx und 01xxx für alle VAG Modelle
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#6
Ist doch klar. Der Thilo hat nem Benzen den Stern abgerupt weil er ihm die Einfahrt für 2 Stunden blockiert hat. Anschließend ist der Typ auch noch frech geworden und da ist dem Thilo die Hutschnur hochgegangen. Daraufhin hat er das Auto seiner edelsten Teile beraubt und nun hat er schlechtes Gewissen und fragt indirekt wie er sich verhalten soll! Zwinker Zwinker Zwinker

Big GrinBig GrinBig Grin
sonnige Grüße
Torsten

[Bild: Siggi2.jpg]
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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#7
Moin!
Hmm, also bei 'meinen' Diebstählen wurden immer die Kosten für alles beschädigte komplett übernommen, allerdings hat man mein Auto dabei nie durch Vandalismus zusätzlich beschädigt.
Mein Verstand sagt mir aber, dass nur die unmittelbar durch den Diebstahl beschädigten Teile bezahlt werden, anders ist das ja nicht handlebar (<-- deutsch?).
Ollfried
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
[Bild: ani.gif]
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#8
OT an
Ollfried schrieb:nicht handlebar (<-- deutsch?).

Ich glaub' nicht - schlage "zu handhaben" vor Big Grin

Don ?

Gruß Uwe

OT aus
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#9
Abend,

also die TK reguliert alles was direkt mit dem Fahrzeug verbunden ist. Dies gilt nicht für nachträglich dem Auto beigefügte Sachen (anderes Radio, portables Navi, ect.). Dies trifft auch auf Kleidung, Laptop, Digigcam usw. zu. Entsprechende Sachen werden dann über die Außenversicherung (AV) der Hausratvs geregelt. Den prozentualen Anteil (also welche Schadenshöhe durch diese AV abgedeckt ist) legt man selbst fest - in der Regel 20% der Versicherungssumme.

Da der "Stern" in der Regel mit dem Fahrzeug geliefert wird und damit also auch verbunden ist, greift meines Erachtens die TK.

Aber meines Wissens gibt es hier im Board auch Versicherungsfachmänner - vielleicht können die sich spezifischer äußern?!

Gruß,

Guro
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#10
Guro schrieb:also die TK reguliert alles was direkt mit dem Fahrzeug verbunden ist. Dies gilt nicht für nachträglich dem Auto beigefügte Sachen (anderes Radio, portables Navi, ect.)
Das ist völliger Unsinn.

Und ganz davon abgesehen war das auch nicht die Frage.
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
[Bild: ani.gif]
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