Hagelschaden !!! So kann es gehen :-(
#11
(07.07.2009, 09:50)mufuti schrieb: Moin,

ich weis nicht in wiefern man das wieder "sauber" hinbekommt ohne das du mit Zentnern von Spachtelmasse fahren musst.

Das klappt recht gut. Ich hatte zwei Autos zerbeult. Das Cab und nen Passat Variant. Ich hab jeweils lediglich ne neue Motorhaube bekommen. Der Rest ist ausgebeult. Sogar in der A-Säule wurden beim Passat Dellen entfernt. Und da ist nicht ein Gramm Spachtelmasse draufgekommen.

Gruß Flo
Mountainbiken ist, wenn man mit den wesentlichen Körperteilen ins Ziel kommt und die Fahrradteile mitbringt die zu teuer sind, um sie im Wald liegen zu lassen

[Bild: bfqu4ixjobzc9yltc.jpg]
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#12
Hallo "Freunde der Beulenpest",

(07.07.2009, 10:36)Cabriofreak schrieb: @OpenAir vielleicht kann man es über die Privathaftpflicht laufen lassen. Es ist ja auf seinem Grundstück passiert Bin aber kein Jurist um das beurteilen zu können.

Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen sich grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen, außer der Versicherer schließt sie explicit mit ein (z. B. Mietsachschäden bei Wohnungen); Bearbeitungsschäden sind ebenfalls ausgeschlossen. Im übrigen wüßte ich jetzt nicht, wie man einen Zusammenhang zwischen Werkstattbesitzer und Hagelschaden in Bezug auf die Privathaftpflichtversicherung konstruieren könnte (Hagelschaden = Elementarschaden); einzig vielleicht bei einem Vertrag (mündlich/schriftlich) wie "schütze mein Auto als Privatperson vor Hagel" -> denke aber, dass dies auch nicht klappen wird.

(07.07.2009, 10:36)Cabriofreak schrieb: @JasonRico ach das wusste ich gar net. Dachte das geht nur über den ADAC weil der so schwer für seine Mitgliedschaft wirbt Smile Naja man lernt immer dazu

@Cabriofreak

Du hast schon recht, mit der anwaltlichen Erstberatung -> die ist immer kostenpflichtig, siehe Erstberatung - Deutsche Anwaltshotline, da heißt es: "Ein Rechtsanwalt erhält für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft gemäß § 20 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung eine Gebühr von maximal 180 EUR zzgl. Mwst. (ab 1.7.2004 sogar 205 EUR),wenn sich die Angelegenheit durch eine erste (einmalige) Beratung erledigt hat. Die Gebühr kann geringer ausfallen, jedoch nicht höher."

Nach der Anwaltsgebührenordnung muss ein "freier" Anwalt nach außen hin für seine Tätigkeit ein Honorar verlangen. Dies kann auch mit erhöhten Telefonkosten abgegolten werden (z.B. 0900-Nummern). Beim Werbeargument des ADAC wird dem Mitglied wohl suggeriert, dass dieser wohl dann die Kosten für die Erstberatung übernimmt; kann mir aber nicht vorstellen, dass dies mit einem "Einmalgespräch" erledigt sein wird. Ich denke eher, wenn überhaupt, dass die dortigen Anwälte in einen "Abhängigkeitsverhältnis" zum ADAC stehen und deshalb diese Erstberatung kostenfrei ist.
@ Dirk,

leider war ich schon aus dieser berüchtigten "10-Minuten-Bearbeitungszeit".

Ich glaube, dass Du den Schaden leider selbst zahlen darfst/musst. An Deiner Stelle würde ich es von einem "Smart-Repair(ler)" machen lassen; ich durfte mal die Arbeiten der Fa. Dent Wizard sehen und war über deren Professionalität begeistert (ohne Spachtel und lackieren). Die haben bundesweit Standorte -> ergoogle Dir das doch mal.
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#13
Zum Thema Beulendoktor ist folgendes generell zu sagen:

Bei Nachlackierungen lehnen die meisten Doc´s ein Entbeulen ab, da durch die viel dickere Lachschicht der Lack einfacher abplatzen kann.
Grüsse  Nobs

-------Bleibt gesund! --------

========================
Baujahr 1991 - 30Jahre Typ89 Cabrio - H-Zulassung in the making Smile




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#14
@ Cabriofreak, @ Bayerndiesel
Ein sogenanntes Grundhonorrar bzw. "Geschäftsgebühr" für die Erstberatung in Höhe von 190€ wird nur dann fällig, wenn der Anwalt den Klienten auch während der Erstberatung gegenüber einem Dritten vertreten hat bzw. tätig geworden ist. Siehe-->

http://www.frag-einen-anwalt.de/Anwaltsg...13705.html

Insofern keine Vetretung sattgefunden hat bzw. stattfindet, ist es auch nicht möglich, ein Honorrar zu fordern und somit bleibt die erstberatung kostenlos. Da ich geschieden bin und meines Berufes wegen schon einige Male mit RA's zu tun hatte, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das ich noch nie für eine Erstberatung ein Honorrar bezahlt habe. Das wird erst fällig, wenn man beim Anwalt eine Vollmacht unterschreibt aus der hervoprgeht, das er jemanden in einem oder mehreren Fällen anwaltlich vertritt und er somit Dritten gegenüber tätig wird. Das wird er schon dann, wenn er auch nur mit dem Dritten telefoniert oder ihn per Brief/Fax auf diese Vollmacht hinweist. Die Grenze ist also sehr gering, wann man diese Gebühr zu entrichten hat. Aber Kommunikation ist ja alles. Also vorher mit dem Anwalt abklären.

Hoffe Dann jetzt Licht ins Dunkel der Bürokratie gebracht zu haben.

greets...
Endlich mit US-Rückleuchten, weil man sie doch durch den TÜV bekommt Jawoll Chef! ;AKOYA mit zweifarbigem Leder in rot/grau;S-Line Lenkrad;offener Luftfilter;Friedrich Motorsport Edelstahl ab Kat;18" Borbet LS schwarz poliert; EBC Greenstuff ringsum; Clarion DVD mit ausfahrbarem Touchscreen


Das Leben ist zu kurz um geschlossen zu fahren
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#15
Sorry für OT:
@ JasonRico

verwechselst Du da nicht etwas, wie Geschäftsgebühr und Honorar für Erstberatung (Auskunftshonorar)? Im übrigen scheint mir die von Dir verlinkte Seite meine Meinung zu bestätigen (Einsatz 15,- EUR). Richtig ist: Wenn der Anwalt nach einer Erstberatung tätig wird und Dich nach außen hin vertritt -> dann kein Honorar zusätzlich für die Erstberatung fordern kann.

O.K. streiten wir uns nicht. My Friend!

Wenn Du vorher mit Deinem Anwalt wg. Honorar darüber sprichst und er Dir kostenfrei eine Auskunft erteilt, dann ist das zwar nicht im Sinne der Anwaltsgebührenordnung - wohl aber im Sinne der Menschlichkeit (hab' ich auch schon öfters erfahren). Im übrigen: wo kein Kläger, da kein Richter. Dumdididum

Servus

Winni (der auch von Berufswegen sehr viel mit Rechtsanwälten zu tun hat und in dessen Fa. einige dieser Spezies umherlaufen bzw. arbeiten)
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#16
Hallo,

Erstberatung kann kostenlos sein, aber wenn tatsächlich nur diese gemacht wird und dann keine Mandatierung folgt, dann kostet natürlich auch die Erstberatung Geld, auch Anwälte arbeiten ungern für nichts. Bei manchen Rechtsschutzversicherungen gibt es kostenlose Erstberatung, aber die ist nur für den Versicherten, nicht für die Versicherung kostenlos. Big Grin Trotzdem gibt es natürlich Rechtsanwälte, die auch mal ein Auge zudrücken und kostenlos beraten.

Gruß,

Der Prof Der beruflich täglich damit zu tun hat.
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#17
Na da hab ich ja was losgelegt mit der Erstberatung Smile
Also ich mußte für eine Erstberatung über den ADAC noch nix zahlen. Allerdings hab ich jetzt eine Rechtsschutz (nein nicht ADVOKATS Liebling) da war bis jetzt alles kostenlos. Hoffe das wird jetzt auch so sein damit ich meine Mietkaution zurück bekomme. Sowas macht immer Bauchweh.

Gut zu wissen das es hier einige Fachleute dafür gibt
Realname: Andreas
PLZ: 57 Moselle (Nähe Saarlouis in D)

Audi A6 4F Allroad 3,0TDI 233 PS
Audi A6 4B Allroad 2,5TDI 179 PS
Audi Cabriolet T89 2,8AAH 174PS
Audi Cabriolet T89 1,8ADR 125PS
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