2 gleiche Fahrzeuge mit selbem Kennzeichen
#1
Hallo zusammen,
mal rein theoretisch der Fall das man 2 typgleiche Fahrzeuge hat welche man aber mit dem selben Kennzeichen fahren würde aber nicht zur selben Zeit versteht sich.
Leider gibt es in unserem schönen Land nicht die Möglichkeit eines Wechselkennzeichens und der Gedanke ist ja durchaus nicht uninteressant.

Nun aber die rechtliche Frage, was würde passieren wenn man dabei erwischt würde wenn man gerade mit dem Fahrzeug unterwegs wäre zu dem das Kennzeichen nicht zugelassen ist (das mit der anderen Fahrgestellnummer, die Papiere aber vom richtigen)

Da für eines der beiden welche natürlich nicht zur selben Zeit gefahren werden dürfen, Versicherung und Steuern bezahlt wurden, dürfte hierzu eigentlich kein Vergehen vorliegen.
Kennt sich hierzu jemand bzgl. der Konsequenzen aus?
Damit ich hier nicht falsch verstanden werde, ich möchte weder dazu anstiften noch selber dieses durchführen, mich interessiert ledigl. die Rechtslage.

Gruß
Bolle
http://foto.arcor-online.net/palb/alben/...366237.jpg
http://foto.arcor-online.net/palb/alben/...643531.jpg
http://foto.arcor-online.net/palb/alben/...376564.jpg

A4 Cabrio 3,0 mit "fast" Vollausstattung in ebony-schwarz-perleffekt mit schwarzem Verdeck und <br>schwarzer Leder/Alcantara-Innenausstattung, beide Reinhold Dach-Module
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#2
Beim Versicherungsantrag muss man doch die Fahrgestellnummer angeben, daher gilt die Versicherung auch nur für dieses Fahrzeug. Sonst könnte man schließlich jeden anderen Wagen mit den Kennzeichen fahren, da stimmt die Nummer ja auch nicht.

Merkwürdige Frage... Waaat?
[Bild: audi-tour.jpg]
Audi Cabrio Automatik 2,3l, rot, Bj 1992, Holz, 15" Bratpfannen-Alufelgen mit stylischen tiefschwarzen Ballonreifen (die Karosserie bedankt sich), und die Pedale werden zärtlich mit nackten Füßen gestreichelt.
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#3
Ich denke auch, daß wir da Skorpi gar nicht bemühen müssen. Du fährst definitiv mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, alos auch ohne Versicherungsschutz. Da kannst Du die Schilder auch gleich weglassen.
Allein, es besteht eine geringe Restchance, daß es vielleicht nicht bemerkt wird weil ein grün gekleideter Herr die Fahrgestellnummer nicht so genau prüft, illegal bleibt es.
Für mich: Audi Cabriolet 2.8, 1998, mingblau, blau, bordeauxrot
Für mich und sie: A5 3.0 TDI quattro Cabrio, 2010, phantomschwarz, schwarz, bordeauxrot
Für den Sohn: A4 1.8 T quattro Cabrio, 2004, delfingrau, schwarz, grau
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#4
bekommt man da nicht auch einen wegen urkundenfälschung dran??

gruß
dalle
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#5
Na ja,

das ojektive Recht in Deutschland (also lt. Gesetz und Verordnung) hat ja ganz klar die Geschichte geregelt: ein Fahrzeug, eine Zulassung, keine Wechselkennzeichen.

Somit bringt die Argumentation: "Wusste ich nicht. Es fährt doch immer nur ein Wagen, ..." auch nichts. :kontra:

Die Versicherung wird darüber hinaus den nicht zugelassenen Wagen nicht versichern, und auch der zugelassene Wagen wird nicht mehr dem Versicherungsschutz unterliegen - schließlich hat der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt. Und sobald dieses "grob fahrlässig" ins Spiel kommt hast du verloren. Shaun

Um es kurz zu machen: Es würde ne Menge Ärger geben.

Gruß
Chris
[Bild: 225de203d1bc0e04942a3bc825b8a692pi44a841...cabrio.gif]
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#6
Natürlich haben wir in Deutschland auch ein Wechselkennzeichen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die Du dafür erfüllen musst:

Die Fahrzeuge, die Du bewegen möchtest, sind um die 18-20 Jahre alt und Du kannst gegenüber Deinem Strassenverkehrsamt einen besonderen Raritätenstatus nachweisen. Dann hast Du gute Chancen auf eine Zuteilung eines sogenannten "07er" Wechselkennzeichen, womit Du dann bis zu 20 Fahrzeuge bewegen darfst.

Was Du an Voraussetzungen für ein 07er Kennzeichen erfüllen musst, habe ich mal ergooglt und ist recht gut erklärt: http://www.ascona-cabrio.de/zulassung_mit_07.htm
Viele Grüße, Marco
ehemals Audi Cabrio 2.3e, Bj. 92 *seufs*

[Bild: Sigbild.jpg]
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