04.05.2008, 12:13
Soweit ich weiss muss hier in DE die Lauffläche komplett abgedeckt sein, allerdings kann ein Prüfer bei Bedenken die Eintragung trotzdem verweigern, z.B. wenn am Felgenhorn Verletzungsrisiko besteht oder der Reifen so sehr gezogen ist dass ein fester Sitz auf der Felge nicht mehr gewährleistet ist. Und in solchen Fällen muss immer eine Unbedebklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegen...
Cabrio wird geschlachtet, bei Interesse PN.
Neues Auto: Opel GT...
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