Moin nochmal,
Bei TFL beginnt diese immer mit RL, sieh Dir einfach nochmal mein Beispielbild oben an.
Ausserdem, was soll uns denn die Aussage
Bedeutet "Außenbereich" ausserhalb der StVO?!?
Oder war doch eher der Geltungsbereich gemeint??
Wer so schlampig formuliert, dem würde ich in solch einer entscheidenden Frage ohne einsehbaren Nachweis vor dem Kauf keinerlei Vertrauensbonus schenken!
Falls diese nicht von aussen sichtbar ist, dann muss die Bescheinigung mitgeführt werden, das muss man mit einer ABE aber ebenfalls machen.
Gruss, H
lli
(08.03.2009, 16:47)ahaspharos schrieb: Wenn aber ein E-Prüfzeichen vorhanden ist, ist alles legal bei korrekter Einbauweise (bei Zündung an - bei Abblendlicht aus) ?es darf nicht einfach nur "E1" drauf stehen, sondern auch noch die Typprüfnummer.
Bei TFL beginnt diese immer mit RL, sieh Dir einfach nochmal mein Beispielbild oben an.
(08.03.2009, 16:47)ahaspharos schrieb: z.b. die hier: http://www.blauertacho4u.de/products/de/...rzeug.htmlDie Angabe dort ist imho viel zu ungenau, und zunächst mal eine reine Marketingaussage, solange das Prüfdokument nicht einsehbar ist, wie das bei dem Hella-Produkt der Fall ist.
(Nur als Beispiel, schnell ergoogelt)
Ausserdem, was soll uns denn die Aussage
Zitat:Keine TÜV Eintragung möglich:sagen??
Im Außenbereich der StVO ohne Eintragung zugelassen.
Bedeutet "Außenbereich" ausserhalb der StVO?!?
Oder war doch eher der Geltungsbereich gemeint??
Wer so schlampig formuliert, dem würde ich in solch einer entscheidenden Frage ohne einsehbaren Nachweis vor dem Kauf keinerlei Vertrauensbonus schenken!
(08.03.2009, 16:47)ahaspharos schrieb: Oder Bedarf es noch einer besonderen Prüfung bzw. eines Prüfzeichens zur speziellen Nutzung als TFL ?Entweder es existiert eine RL-Prüfnummer für das TFL oder nicht.
Falls diese nicht von aussen sichtbar ist, dann muss die Bescheinigung mitgeführt werden, das muss man mit einer ABE aber ebenfalls machen.
Gruss, H
