30.04.2009, 15:21
Zitat:@ Dirk: das mit den 14 Tagen Rückgaberecht ist wohl Bestandteil von Verträgen, die dem Fernabsatzgesetz unterliegen.
Das trifft bei Saskia wahrscheinlich eher nicht zu. Anders sähe es bei arglistiger Täuschung aus, z.B. wenn der Verkäufer wusste, dass die Bremse defekt ist, und den Wagen als mängelfrei verkauft hat.
...so, hab mich jetzt noch mal eingelesen.


Bei einem Händler gibt es allerdings sehr wohl das 14-tägige Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, dachte eigentlich, das wäre privat auch so ...

Zumindest würde ich den Verkäufer schonmal darauf hinweisen und das am besten schriftlich, damit man später, falls es doch vor Gericht gehen sollte, wenigstens was in der Hand hat.
Bin ja mal gespannt, was in der Zwischenzeit heraus gekommen ist, Saskia hat sich ja bis jetzt nicht mehr gemeldet ...

Gruß Dirk
.....in dieser Signatur könnte etwas sinnvolles stehen.........zum Beispiel ein Bier !!!!??
